Bild von Maximilian Scheffler auf Unsplash

Verbotene Liebe? Polizistin an den Pranger gestellt und strafversetzt

Die Polizei hat in Deutschland bisweilen mit einem Imageproblem zu kämpfen. Das traditionelle Bild vom Freund und Helfer hat nicht zuletzt während der Corona-Krise erhebliche Kratzer bekommen. Auch auf dieser Seite wurde nicht an Kritik gespart, wenn diese angebracht und notwendig erschien, etwa in Bezug auf die nicht selten unverhältnismäßig wirkenden Einsätze gegen friedliche Demonstranten. Um diesen nach wie vor aber zweifelsohne wichtigen Beruf für den Nachwuchs wieder interessanter zu machen, hat die Beamtin Anna J. auf Instagram ihre Arbeit als Hundeführerin bei der Polizei Hannover vorgestellt. Bald wurde die junge Polizistin als „Instacop“ bekannt und zu einer der prominenteren Vertreterinnen ihrer Zunft.

Von Kai Rebmann auf reitschuster.de

Jetzt hat „t-online“ die Bekanntheit der Niedersächsin ausgenutzt, um die bis dato tadellose Polizistin an den öffentlichen Pranger zu stellen. Ihr Verbrechen: Sie soll einen „mutmaßlichen Rechtsextremisten“ (O-Ton „t-online“) lieben und mit diesem auch noch Tisch und Bett teilen. Für das linke Hetzblatt ist das offenbar Grund genug, in einem an Heiligabend erschienenen Artikel ein Bild der Polizistin zu veröffentlichen sowie den vollen Namen und weitere private Details zu nennen. Nachdem die Antifa-Gruppe „Recherche Kollektiv Ostwestfalen“ auf die „fragwürdige Beziehung“ der Polizistin hingewiesen hatte und dem Innenministerium „entsprechende Hinweise“ bereits im September 2021 vorgelegen haben sollen, war die Beamtin von der Hundestaffel in den Innendienst versetzt worden.

Dienst ist Dienst, Schnaps ist Schnaps

Tatsächlich gibt es einige Hinweise, die darauf schließen lassen, dass der Lebensgefährte von Anna J. in der rechtsextremen Szene kein Unbekannter ist. So soll Jannik R. unter anderem Mitgründer der als neonazistisch geltenden Kleinstpartei „Der III. Weg“ in Ostwestfalen-Lippe sein. Bilder in den sozialen Netzwerken zeigen R. offenbar auch beim Tragen von Klamotten einschlägig bekannter Marken. Was das alles mit Anna J. und ihrer Arbeit als Polizistin zu tun hat? Nichts!

Die Dienstherren der Hundeführerin haben die Hinweise aber dennoch „sehr ernst“ genommen und „eine dienstrechtliche Prüfung hinsichtlich eines möglichen Fehlverhaltens und einer möglichen Ungeeignetheit der Beamtin für den Polizeidienst eingeleitet“. In der praktischen Folge bedeutete das für Anna J. die Strafversetzung von der Hundestaffel in den Innendienst. Die Unschuldsvermutung galt in diesem Fall also offenbar nicht. In einer Zuschrift über den Fall aus Niedersachsen fragt sich ein Leser, ob in Deutschland die Sippenhaft wieder eingeführt worden sei.

Trotz „mehrmonatiger Überprüfung“ – für Ermittlungen gegen die „Bösen“ scheint es bei der Polizei schier unbegrenzte Kapazitäten zu geben – konnten die Vorgesetzten nichts finden, was sich Anna J. hätte zuschulden kommen lassen. Noch nicht einmal gegen ihren „mutmaßlich rechtsextremen“ Partner konnte etwas wirklich Handfestes präsentiert werden. In seiner Verzweiflung reiste „t-online“ mehr als zwölf Jahre in die Vergangenheit, um unter Berufung auf die Gesinnungsbrüder der „taz“ eine Verurteilung aus dem Jahr 2010 als Skandal zu verkaufen. Damals war R. wegen gemeinschaftlicher Sachbeschädigung infolge eines Angriffs auf eine „alternative Kneipe“ in Minden zu einer Geldstrafe in Höhe von 600 Euro verurteilt worden. Inwiefern Anna J. deshalb jetzt eine schlechtere Polizistin sein soll, erschließt sich aber auch daraus nicht. Vielmehr scheint die junge Beamtin in der Lage zu sein, Berufliches von Privatem zu trennen. Oder in anderen Worten ausgedrückt: „Dienst ist Dienst und Schnaps ist Schnaps.“

Vorgesetzte halten an Strafversetzung fest

Trotz der Tatsache, dass weder Kosten noch Mühen gescheut worden waren, um Anna J. und/oder ihrem Partner irgendetwas anhängen zu können, haben die internen Ermittler offenbar keine Verstöße von „dienst- oder strafrechtlicher Relevanz“ feststellen können. Dessen ungeachtet, klammern sich die Kollegen von „t-online“ an eine Kleine Anfrage der Grünen, wonach „R. nach Informationen des Verfassungsschutzes auch in der jüngeren Vergangenheit noch der rechtsextremistischen Szene angehörte“. Und wieder soll die Polizistin, entgegen der Gepflogenheiten in einem ordentlichen Rechtsstaat, für im Übrigen nur unterstellte Verfehlungen ihres Partners in Sippenhaft genommen werden.

Die Polizei Hannover setzte unterdessen kleinlaut zum Zurückrudern an. Sprecher Michael Bertram erklärte gegenüber dem „Mindener Tageblatt“: „Es bestehen keine Zweifel daran, dass sich die betreffende Beamtin auf dem Boden des Grundgesetzes bewegt.“ Wer nun aber gedacht hat, dass dieses Eingeständnis zu einer vollständigen Rehabilitation von Anna J. geführt hätte, der sieht sich leider getäuscht. Die Beamtin muss im Innendienst bleiben, die sie auf dieser Stelle „jetzt eingearbeitet worden“ sei und es in diesem Bereich „einen Bedarf an Mitarbeitern“ gebe, so Bertram.

Fazit: Ausgerechnet der Fall einer Polizistin, die einst erfolgreiche Imagepflege für ihren Beruf betrieben und dadurch eine gewisse Bekanntheit erreicht hat, könnte nun genau das Gegenteil bewirken. Schuld daran sind aber weder Anna J. noch ihr „mutmaßlich rechtsextremer“ Freund Jannik R., sondern einzig und allein sture Vorgesetzte, die sich ihr offensichtliches Fehlverhalten nicht eingestehen wollen. Und natürlich linke Hetzmedien, die diese Posse aus Niedersachsen zu einem angeblichen Skandal von vermeintlich bundesweiter Bedeutung aufgebauscht haben – inklusive Verstößen gegen Persönlichkeitsrechte und Datenschutzbestimmungen.

Hier gefungen: https://reitschuster.de/post/verbotene-liebe-polizistin-an-den-pranger-gestellt-und-strafversetzt/