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Der Staat ballt die Faust – Michael Ballweg bleibt in Stammheim in Haft

Michael Ballweg muss weiter in Stammheim einsitzen, seine Haftbeschwerde ist gescheitert. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat einen neuen Haftbefehl erlassen, die Untersuchungshaft bleibt bestehen.

Eine Sprecherin des Oberlandesgerichts Stuttgart teilte mit, man habe einen neuen, der aktuellen Sach- und Beweislage angepassten Haftbefehl erlassen.

Auffällig sind hier zunächst die sprachlichen Feinheiten: Der neue Haftbefehl spricht nur noch von versuchtem gewerbsmäßigem Betrug, während der bisherige Haftbefehl des Amtsgerichts Stuttgart noch wegen Tatverdachts hinsichtlich eines vollendeten Betrug ausgestellt war. Offensichtlich spricht hier einiges für Michael Ballweg. Freigelassen wird er dennoch nicht.

Anwalt Alexander Christ, Sprecher des Verteidigerteams von Michael Ballweg, veröffentlicht auf seinem Telegram-Kanal eine Pressemitteilung zur Haftverlängerung. Dort heißt es unter anderem:

„Ausdrücklich weist das OLG in seinem Beschluss darauf hin, einen dringenden Tatverdacht für einen vollendeten Betrug sehe das Gericht auch nach der Befragung der Schenker durch die Staatsanwaltschaft nicht. (..) Das Verteidigerteam wird den Beschluss noch im Detail auswerten und dazu eine gesonderte Stellungnahme abgeben.“

RA Alexander Christ gibt alexander-wallasch.de ein ausführliches Interview zur aktuellen Entscheidung:

Alexander Wallasch: Sie schreiben gerade in einer Mitteilung auf Telegram (nachzulesen unter https://t.me/RA_Christ), dass die Untersuchungshaft für Michael Ballweg aufrechterhalten wird. Es handle sich nur noch um dringenden Tatverdacht der Begehung eines versuchten Betruges. Das macht allerdings für Michael Ballweg keinen Unterschied. Er sitzt ja weiter ein.

Alexander Christ: Das stimmt, es macht im Ergebnis für ihn keinen Unterschied. Auf der anderen Seite macht es schon einen Unterschied und zeigt natürlich durchaus eine etwas andere Bewertung des Oberlandesgerichts Stuttgart im Vergleich zur Vorinstanz.

Offensichtlich ist den drei Richtern jetzt klar geworden, dass das Untersuchungsergebnis nach wie vor ausgesprochen dürftig ist. Die Richter werten erste Ermittlungsergebnisse ausdrücklich zu seinen Gunsten, damit sei hier ein dringender Tatverdacht wegen vollendeten Betruges, der ja überhaupt erst zu dieser Haft geführt hat, nicht mehr aufrechtzuerhalten, dagegen sei nun nur noch von einem dringenden Tatverdacht hinsichtlich eines versuchten Betruges auszugehen.

Das ist dennoch komplett absurd aus anwaltlicher Sicht. Für das Verteidigerteam ist völlig klar: Es konnte ihm nicht nachgewiesen werden – nach wie vor nicht nach diesen ganzen Wochen und Monaten – dass auch nur irgendjemand von ihm geschädigt worden ist. Dafür in Haft zu sitzen, weiter in Haft zu sitzen, ist skandalös.

Alexander Wallasch: Wurden denn von der Staatsanwaltschaft Schenkende gefunden, die von einem Missbrauch der Schenkung sprachen? Was wissen die Anwälte darüber? Weiß man überhaupt, um wen es sich da handelt?

Alexander Christ: Wir wissen das allein schon deshalb, weil sich viele derer, die den Fragebogen der Staatsanwaltschaft beantwortet haben, dann anschließend auch an das Anwaltsteam gewendet haben und Information gegeben haben, welche Fragen da gestellt worden sind und wie geantwortet wurde. Und nein, von einem Missbrauch der Schenkung sprach nach unseren Erkenntnissen niemand.

Alexander Wallasch: Können Sie etwas zu diesem Fragenkatalog an die Schenkenden sagen?

Alexander Christ: Es gab nach unseren Informationen der Befragten über eintausend Anfragen an die Schenker. Der Rücklauf war relativ dürftig. Die gestellten Fragen wurden mit einem Text eingeleitet, der tendenziös Details aus Michael Ballwegs Leben voranstellt und die Befragten damit aus Sicht der Verteidigung zu beeinflussen vermag.

Alexander Wallasch: Wie sind die an die Adressen gekommen? Geht das über PayPal und E-Mail-Adressen?

Alexander Christ: Dazu kann ich nichts sagen. Es sind offenbar vor allem diejenigen befragt worden, die größere Summen gespendet haben. Die eintausend Anfragen hatten insgesamt ein Volumen knapp der Hälfte der ihm zugeschriebenen Schenkungen.

Wir erinnern uns: Er soll ja 1,2 Millionen Euro an Schenkungen erhalten haben. Davon sind also wohl knapp die Hälfte der Schenkenden angefragt worden. Es gab etliche, die nicht geantwortet haben, aber aus den Rückläufen kann man sagen, dass nur rund acht Prozent der vereinnahmten Schenkungen zweckgebunden geschenkt worden sein sollen.

Alexander Wallasch: Das haben die Schenker der Staatsanwaltschaft gesagt?

Alexander Christ: Unseren Informationen zufolge ja. Das ist also eine erstaunlich geringe Anzahl, und die doppelte Menge der Befragten hat nach Erkenntnissen der Verteidigung angegeben, Ballweg könne mit den Schenkungen machen, was er will. Der Rest hat nicht oder unklar geantwortet.

Alexander Wallasch: Da staune ich aber doch, dass ein Drittel der Leute Michael Ballweg einen Fallstrick bauen wollen.

Alexander Christ: Das ist kein Drittel, und die bauen ihm ja keinen Fallstrick. Die sagen beispielsweise, ich habe ihm das Geld gegeben, damit er Querdenken-Demos macht. Genau das hat er gemacht. Ausgegeben hat er ja zudem viel mehr Geld als den geschenkten Betrag, wie von der Verteidigung nachgewiesen. Und nachdem sich nun schon aus diesen Rückläufen ergibt, dass er mit einem erheblichen Teil machen konnte, was er will, und mit einem ganz geringen Teil zweckgebunden diese Demonstrationen machen sollte, was er ja auch gemacht hat, ergibt sich folgerichtig daraus, dass das, was die Staatsanwaltschaft eigentlich ursprünglich konstruieren wollte – nämlich er hat Geld bekommen und er durfte das eben nicht verwenden, wie er wollte, und das hätte die gesamten 1,2 Millionen Euro betroffen -, dass dieser Vorwurf vollkommen falsch ist. Das OLG hat das dann auch erkannt, ganz offensichtlich. Dennoch hätte das OLG nun die Ausgaben und Einnahmen saldieren müssen und eine Globalbetrachtung vornehmen müssen, wie von Bundesfinanzhof gefordert. Danach bleibt vom Vorwurf eben nichts mehr übrig.

Alexander Wallasch: Wurden ihm denn auch Konten gekündigt, wodurch es zu einer Hin- und Herschieberei von Geldern gekommen ist?

Alexander Christ: Tatsächlich weiß ich das nicht, ob es konkret nur mit einer Kontokündigung zu tun hatte. Vorgeworfen wird ihm offenbar, daß er einen kleinen Teil der Schenkungen in Krypto-Währungen habe anlegen wollen. Und alleine die Tatsache, dass er Geld auf ein Konto überwiesen hat, um das dann in Krypto anzulegen, legt das OLG zum Nachteil aus und sagt: Wer das macht, der möchte Zahlungsvorgänge verschleiern und dem unterstellt man, dass er das Geld für sich nehmen will. Das ist absurd. Das eine Konto war ebenso seines wie das andere, von dem das Geld übertragen wurde. Es kann nicht strafbar sein, eigenes Geld vom eigenen Konto auf ein anderes eigenes Konto zu übertragen, gleich aus welchem Grund.

Alexander Wallasch: Aber das muss doch auch dem Gericht klar sein, dass das Anlegen von Geld in Krypto-Währung zunächst mal auch ein politisches Statement ist und keineswegs ein Statement der Verschleierung. Das ist doch zynisch.

Alexander Christ: Absolut, das ist absolut zynisch. Wir werden uns die Begründung im Detail noch anschauen und dazu noch mal eine konkrete Stellungnahme abgeben. Aber was ich jetzt auf das erste schnelle Lesen schon gesehen habe, da fällt mir tatsächlich nichts anderes als der Begriff „zynische Begründung“ ein. Von Richtern, die ein ganz klares Ziel hatten, nämlich Michael Ballweg auf jeden Fall in Haft zu lassen.

Alexander Wallasch: Ich höre immer, das Ballweg die Zeit nutze im Gefängnis für Meditation und so weiter. Aber man darf ja nicht vergessen, der Mann sitzt im Knast, der Mann ist ein freiheitsliebender Mensch, ein Freidenker, der vielleicht ganz besonders seine Räume braucht. Also vielleicht kann man sich über Michael Ballwegs Erklärungen hinweg darauf einigen, dass inhaftiert zu sein etwas ganz Furchtbares ist.

Alexander Christ: Absolut. Darauf kann man sich einigen. Und ich bin sicher, dass ihn das Ergebnis heute auf jeden Fall trifft und dass ihn das nicht unbeeindruckt lassen wird. Denn natürlich bestand die Hoffnung, dass Richter beim OLG mit einer vernünftigen juristischen Prüfung frei von politischen Scheuklappen und von politischen Vorgaben ein Ergebnis erzielen werden, das den von den Verteidigern vorgetragenen Sachverhalt würdigt.

Diese Hoffnung bestand aber offensichtlich zu Unrecht. Das, was ich bisher gelesen habe, geht in die völlig andere Richtung und beunruhigt mich zutiefst. Und es wird ihn auch beunruhigen als freiheitsliebenden Menschen, dem es vor allem ja auch darum geht, dass noch ein Rest von Rechtsstaatlichkeit in Deutschland vorhanden ist und erhalten bleibt. Das kann aber jedenfalls ich aus dem heutigen Beschluss nicht herauslesen.

Alexander Wallasch: Müssen Sie in den letzten Monaten an die RAF-Anwälte denken?

Alexander Christ: Ich bin ja kein junger Anwalt mehr, Ich bin ja seit 27 Jahren als Anwalt tätig. Ich habe das natürlich noch in Erinnerung, was nach 1975 über den RAF-Prozess berichtet wurde. Ich kann also tatsächlich sagen, dass ich absolute Parallelitäten sehe und die selber auch ziehe. Mir ging es von Anfang an so, dass ich in der Tatsache, dass er in Stammheim sitzt – es hätte ja andere Möglichkeiten gegeben – ein ganz klares politisches Signal gesehen habe. In der Art und Weise, wie die Verteidigung von Anfang an behandelt worden ist, sehe ich ebenfalls absolute Parallelitäten.

Alexander Wallasch: Können Sie Beispiele nennen?

Alexander Christ: Wir haben in eklatant verzögernder Weise erst sehr, sehr spät Akteneinsicht bekommen, und das setzt sich übrigens bis jetzt fort. Die Akteneinsicht wird so zögerlich gewährt, dass wir erst dann von Ereignissen erfahren, wenn diese bereits in Beschlüsse von Gerichten eingeflossen sind. Beispielsweise von Gesprächen zwischen Gericht und Staatsanwaltschaft. Das scheint mir ein unglaublicher Skandal, den ich gar nicht scharf genug verurteilen kann.

Und dann gab es anfangs Besuchshindernisse. Wenn man dann mal zu ihm gehen konnte, dann sind wir allerdings vernünftig behandelt worden, und er selbst wird in der JVA auch vernünftig behandelt. Aber am Anfang war das alles von erheblichen Hürden geprägt.

Alexander Wallasch: Wie sieht das mit Durchsuchungen der Anwälte bei Besuchen aus?

Alexander Christ: Ich finde es schon empörend genug, dass meine Anwaltsakte mir beim Besuch weggenommen und angeguckt wird, wenn ich meinen Mandanten besuche. Das ist ja nicht das erste Strafverfahren, das ich mache, und das habe ich so noch in keinem anderen Fall erlebt. Also es ist unglaublich. Aus meiner Sicht vollständig unglaublich.

Alexander Wallasch: Wird da dann Beschwerde eingereicht, oder?

Alexander Christ: Nein, das Verteidigerteam ist sehr kooperativ und geduldig an die Sache herangegangen. Auch auf Wunsch von Michael Ballweg wurde immer das kooperative Gespräch gesucht. Die Verteidigung hat die aufgestellten Hürden registriert. Und sich dann an die Vorgaben gehalten und versucht, dem Mandanten das Leben in der Situation nicht schwer zu machen.

Alexander Wallasch: Wie sah das Interesse der Medien an dem Fall bisher aus?

Alexander Christ: Anfragen gab und gibt es natürlich von allen Medien. Die haben wir auch beantwortet. Was im Einzelnen daraus gemacht worden ist, das steht auf einem anderen Blatt. Das hat in Teilen mit einer unvoreingenommenen, neutralen Berichterstattung nichts zu tun, auch von Anfang an nichts zu tun gehabt. Das hat mich allerdings nicht überrascht. Ich beobachte seit langem – ich habe das ja auch in meinem Buch „Corona-Staat“ ausführlich geschildert – den Verfall unseres Rechtsstaates und den Verfall der Medienlandschaft mit sehr, sehr kritischen Augen.

Wir erleben das auf allen Ebenen, egal um welchen Fall es geht. Die Medien sind vorgeprägt, verfolgen offensichtlich einen Auftrag, was mir völlig schleierhaft ist. Selten Journalisten, die frei berichten. Die neutral berichtenden Lichtblicke gibt es nur zwischendurch.

Alexander Wallasch: Man fragt sich ja immer, wie diese Haltungen so zusammenfinden, wie von unsichtbarer Hand gelenkt.

Alexander Christ: Es gibt offensichtlich eine relativ große Gruppe von Menschen, die glauben, dass das, was sie da tun, vollkommen richtig ist, dass es sich so gehört und dass sie das tun müssen.

Ich bin seit fast drei Jahrzehnten Anwalt und kenne auch viele Richter und weiß, dass Richter jetzt nicht unbedingt zu der Klientel von Menschen gehören, die sich gern mit ihrem Kopf aus dem Fenster wagen.

Das heißt, da wird gerne geguckt, was ist in der Gesellschaft gerade los? Was ist so en vogue, was sollte man tun? Und dann wird versucht, ein Urteil zu fällen, mit dem man möglichst unterm Radar bleibt.

Wer das als Richter nicht tut, der bekommt Hausdurchsuchungen wie Richter Christian Dettmar in Weimar oder dann auch selbst eine Anklage. Der „Fall Dettmar“ ist ja auch ein Exempel, das statuiert wurde. Und in genau diese Reihe passt jetzt auch dieser Fall Michael Ballweg. Wir haben es aber jetzt mit einem Oberlandesgericht zu tun. Das ist ja nicht gerade eine untergeordnete Instanz, sondern Richter, die eigentlich wissen sollten, was sie tun.

Und selbst die haben das Gefühl, dass sie tun müssen, was politisch gerade angesagt ist. Ich glaube auch nicht, dass es da eine Absprache gibt, sondern ich glaube, dass es so ist, dass die Leute einfach das tun, wovon sie glauben, es wird von ihnen allgemein und gesellschaftlich erwartet. Und das ist bedenklich, denn das ist keine freie, unabhängige Justiz.

Alexander Wallasch: Und da gibt es offensichtlich eine gemeinsame Schnittmenge von sehr vielen Leuten.

Alexander Christ: Ja, genau. Und gerade Richter sollten die Fakten prüfen. Die sollten sich eben nicht an dem orientieren, was gerade um sie herum schick ist, sondern ganz, ganz mutig ein Urteil fällen, das sich allein anhand der Fakten orientiert. Und das scheint mir hier nicht geschehen zu sein.

Alexander Wallasch: Es war von familiären Zerrüttungen zu lesen. Kann man sagen, dass die Umstände der Verfolgung und Haft damit etwas zu tun haben? Ist Ballwegs Familienleben in Mitleidenschaft gezogen worden durch dieses Verfahren?

Alexander Christ: Nein, das war andersrum. Es gab vorher schon Berichte über die Ballwegs, wonach sie vorbereiteten, sich zu trennen. Die Scheidung war ja auch schon eingereicht. Das hatte damit überhaupt nichts zu tun. Das ist letzten Endes auch eine Ironie der Geschichte. Ihm wird ja vorgeworfen, dass er auf gepackten Koffern gesessen hätte, quasi.

Michael Ballweg wurde in seinem Haus angetroffen von den Ermittlungsbehörden, die noch ohne die Intention, ihn zu verhaften, einfach nur zu einer Hausdurchsuchung bei ihm erschienen sind und die dann nur aufgrund der Tatsache, dass das Haus im Stadium des Leerräumens war, daraus geschlossen haben, er wolle flüchten. Tatsächlich steckte aber dahinter, dass sich die Ballwegs einvernehmlich getrennt hatten und ganz entspannt dabei waren, das Haus zu verkaufen, wie dies im Zuge von Trennungen eben üblich ist.

Alexander Wallasch: Aber das müsste sich doch eigentlich alles belegen lassen durch dazugehörige Unterlagen.

Alexander Christ: Also wir können den Konjunktiv streichen. Ja, es lässt sich belegen. Ja, das ist belegt und das wird einfach ignoriert.

Alexander Wallasch: Was haben Sie denn in den letzten Monaten als Anwalt noch dazugelernt? Was hat Sie noch einmal besonders überrascht?

Alexander Christ: Das ist ein Punkt, der mich während meiner gesamten Anwaltstätigkeit verfolgt und der ist tatsächlich nicht erst in den letzten drei Jahren entstanden, sondern auch in den Jahren davor. Es ist diese Kaltschnäuzigkeit, mit der Richter ihren eigentlichen Job einfach nicht machen und über geäußerte Argumente von Anwälten schlicht hinweggehen. Ich werde nicht aufhören, mich darüber zu empören. Es ist aber leider eben nicht erst kürzlich entstanden, sondern das ist leider das normale Leben eines Anwalts heutzutage.

Alexander Wallasch: Kann man die Kaltschnäuzigkeit noch darauf ausdehnen, zu sagen, dass hier natürlich auch über einen Menschen entschieden wird, der möglicherweise lange daran zu knabbern und zu tragen hat? So ein Gefängnisaufenthalt ist ja kein Spaß. Gibt es da keine menschliche Ebene? Oder wie muss man sich das als Laie vorstellen?

Alexander Christ: Nein, das ist kein Spaß. Für eine Phase notwendiger Ermittlungen gäbe es ja durchaus Möglichkeiten. Wenn man glaubt, dass er wirklich das Land verlassen will, kann man ihn unter Auflagen entlassen und die kann man auch akribisch überwachen. Es gibt andere Fälle, wo das auch gemacht wird. Meldeauflagen beispielsweise, die sehr engmaschig kontrolliert werden können.

Also all das wäre möglich gewesen. Jetzt mal unabhängig davon, ob Michael Ballweg das für gut erachten würde oder nicht. Aber das hätte man machen können und das hat man nun ganz bewusst erneut nicht gemacht. Das heißt, man entscheidet sich, jemanden tatsächlich seiner Freiheit weiter zu berauben. Das ist kein Sanatoriumsaufenthalt. Da geht es nicht um eine Erholungszeit, sondern um eine ganz unangenehme und üble Angelegenheit, unter erheblicher Einschränkung in jeglicher Hinsicht. Das kann man nicht drastisch genug darstellen. Niemand von uns möchte das und er natürlich auch nicht. Und die Richter haben trotzdem offensichtlich erst mal gesagt: Den wollen wir drin halten, und danach eine Begründung gesucht.

Alexander Wallasch: Welche Rolle spielt es, dass Querdenken teilweise unter Verfassungsschutzbeobachtung gestellt wurde?

Alexander Christ: Das spielt in der Wahrnehmung der Richter meiner Auffassung nach sicherlich eine Rolle. Richter nehmen auch das war. Und wenn man Michael Ballweg betrachtet, wird man davon ausgehen dürfen, dass die Richter sagen: Das ist der Kopf von Querdenken, einer Organisation, die vom Verfassungsschutz beobachtet wird. Das in den Köpfen der Richter natürlich drin. Und insofern ist es sicherlich ein negativer Punkt. Aber das darf bei einem Richter eben eigentlich keine Rolle spielen, die Beurteilung müsste gerade dann unbeeinflusst vorgenommen werden.

Alexander Wallasch: Einige Kommentare in den sozialen Medien betonten immer wieder das Geldproblem. Teilweise hat das etwas Obsessives sogar. Also diese Geldgeschichten scheinen doch eine besondere Rolle bei vielen Menschen zu spielen, ganz egal, zu welcher Klientel sie gehören.

Alexander Christ: Tatsächlich zeigt das halt auch, dass das so ziemlich das Einzige ist, wo man irgendjemand kriegen kann. Und das ist dann auch eine typisch deutsche Haltung. Man sucht jetzt formal irgendeinen Hebel, um jemandem etwas ans Zeug zu flicken, und sei es auch noch so weit hergeholt. Und die Menschen neigen dazu, dass sie dann sagen: Na ja, wenn der jetzt so lange in Haft sitzt, dann wird ja wohl was dran sein, die machen das ja jetzt nicht ohne Grund.

Das ist aber tatsächlich nicht so. Ich meine, wir Anwälte wissen das: Die Zeitdauer einer Haft hat überhaupt nichts damit zu tun, dass ein Beschuldigter schuldig ist oder wie wahrscheinlich eine Tatbegehung ist, ganz im Gegenteil, das zeigt eher nur, wie sehr sich ein Gericht und eine Staatsanwaltschaft selbst in einem Zustand der persönlichen Verteidigungshaltung befinden und aus ihrer Ecke, in die sie sich hineinmanövriert haben, nicht mehr herausfinden.

Alexander Wallasch: Danke für das Gespräch.

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