VGH-Mannheim: Coronaverordnungen waren rechtswidrig

Die baden-württembergischen Corona-Verordnungen im ersten Lockdown im Frühjahr 2020 waren wegen der Art und Weise, wie die Landesregierung sie verkündet hat, zwischenzeitlich formell rechtswidrig.

Das hat nun im Rahmen des Hauptsacheverfahrens der Verwaltungsgerichtshof in Baden-Württemberg entschieden. 

Begründung: „Die Notverkündung im Internet habe nicht den Anforderungen an eine wirksame Ausfertigung genügt. 

Eine ausgefertigte Originalurkunde mit Unterschrift unter anderem des Ministerpräsidenten habe sowohl für die Corona-Verordnung vom 17. März 2020 als auch für die nachfolgenden Änderungsverordnungen jeweils erst wenige Tage später vorgelegen.“

(Quelle: bild.de (https://www.bild.de/regional/stuttgart/stuttgart-aktuell/verwaltungsgerichtshof-corona-verordnungen-waren-formell-rechtswidrig-80594596.bild.html)) 

Diese Entscheidung könnte für das Land BW teuer werden, da die Feststellung zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen begehrt wurde.

Allerdings ist die Revision zu Bundesverwaltungsgericht zugelassen. 

Wer nun jubelt, muss enttäuscht werden. Abermals beschäftigt sich die Richterschaft nicht mit der Verhältnismäßigkeit, sondern lässt die Verordnungen aus rein formalen Gründen platzen. 

Der Jurist mag nämlich die einfachen Entscheidungen wegen Formfehler. Damit lebt es sich besser und einfacher. 

Dennoch mal wieder ein Lichtblick und Anlass dafür, auch und vor allem hinsichtlich der formalen Vorgaben den Verordnungsgebern auf die Finger zu schauen. 

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Kanal Rechtsanwalt Dirk Sattelmaier