Schwäbische Stadt Ostfildern droht Spaziergängern mit Waffengewalt

Die Stadt Ostfildern, nahe Stuttgart, droht allen, die gegen überzogene Corona-Maßnahmen und Impfpflicht spazieren gehen, „unmittelbaren Zwang“ bis hin zum Waffengebrauch an. Die „Allgemeinverfügung“ der Stadt ist denkwürdig. Mit bürokratischer Akribie werden Unpässlichkeiten aufgelistet und damit radikalste Maßnahmen begründet.

Der Bürgermeister von Ostfildern, Christof Bolay (SPD), will es nicht hinnehmen, dass immer mehr Menschen ihren Unmut über Impfpflichtdebatten und aus ihrer Sicht völlig überzogene Corona-Maßnahmen mit unangemeldeten Montagsspaziergängen zeigen. Wobei „immer mehr“ nicht allzu viele sind. In der Allgemeinverfügung ist von erst 20, dann 30, dann 100 und beim letzten Mal sage und schreibe 140 Personen die Rede.

Da war für den Stadtrat die Grenze des Erträglichen erreicht, und er erließ am 27. Januar eine Allgemeinverfügung, die am 28. in Kraft trat. Sie verbietet derartige Ungeheuerlichkeiten bis Ende Februar, unter anderem mit dem Argument, dass sich Passanten durch Kontakt mit ungeimpften Demonstranten anstecken und „versterben“ könnten. Im Fall der Zuwiderhandlung wird Waffengebrauch angedroht.

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Update (30.1.): Innenminister gießen Öl ins Feuer

Baden-Württembergs Innenminister Thomas Strobl (CDU) sagte am Freitag laut Welt: „Anständige Bürger beteiligen sich nicht an verbotenen Demonstrationen. Sie folgen auch Aufforderungen der Polizei und halten sich an Regeln.“ Sein niedersächsischer Kollege Boris Pistorius (SPD) sagte, wer beabsichtige, sich auf Demonstrationen nicht an die Regeln des Versammlungsrechts oder Corona-Vorgaben zu halten, „verlässt in dem Augenblick schon den Boden des gemeinsamen Rechtsstaats“. Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD), nie um einen steilen Spruch verlegen, sagte, das Protestgeschehen sowie „die rechtsextremistischen Lagen vor Ort“ nähmen zu. Es gehe um ein „Aufbegehren gegen den Staat“.

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Auch Ulm droht unmaskierten Spaziergängern mit Waffengewalt

31. 01. 2022 |  Die Stadt Ulm hat per Allgemeinverfügung für die Abende, an denen üblicherweise Protest-Spaziergänge stattfinden, eine FFP2-Maskentragepflicht in der Innenstadt eingeführt. Im Fall der Zuwiderhandlung droht sie „unmittelbaren Zwang“ bis hin zum Waffengebrauch an, der verhältnismäßig sei. Viel deutlicher kann man nicht machen, dass die Maskenpflicht eine Schikane zum Aushebeln des grundgesetzlich garantierten Demonstrationsrechts ist.

Die Allgemeinverfügung über Maskenpflicht im Stadtkreis Ulm vom 23.1. ähnelt stark derjenigen von Ostfildern, die für Furore gesorgt hat. Sie ist unterschrieben von Oberbürgermeister Gunter Czisch (CDU). Es sind also nicht nur SPD-Politiker in Bund und Ländle, denen die roten Linien abhanden gekommen sind. Damit soll der Polizei einfache Handhabe gegeben werden, die üblicherweise Montags und Freitags stattfindenden organisierten Spaziergänge zu unterbinden.

Die schikanöse Verpflichtung zum Tragen einer besonders dichten, und damit das Atmen stärker behindernden FFP2-Maske im Freien, bzw. im Auto, wird kaum verhohlen damit begründet, dass Kritiker der Corona-Maßnahmen mit ihrem oft starken Unwillen gegen Masken, diese nicht aufsetzen würden und dadurch für die Polizei leicht als Störer erkennbar seien.

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Polizeipräsidium Reutlingen stellt klar: Spaziergänger werden auch in Ostfildern nicht erschossen

31. 01. 2022 | Nachdem die Stadt Ostfildern mit der Androhung von unmittelbarem Zwang bis hin zu Waffengebrauch zur Durchsetzung des Spaziergangsverbots für beträchtliches Aufsehen gesorgt hatte, haben Stadt und Polizeipräsidium Reutlingen in einer gemeinsamen Presseerklärung heute klargestellt, dass das nur als Hinweis darauf zu verstehen sei, „welche Bandbreite an Einsatzmitteln“ der Polizei allgemein per Gesetz zur Verfügung stehen.

In der Presseerklärung vom 31. Januar heißt es:

Die Polizei trifft bei jedem Einsatz die erforderlichen Maßnahmen nach den für den konkreten Einzelfall geltenden, spezifischen Rechtsgrundlagen unter besonderer Beachtung der Verhältnismäßigkeit. – Der Einsatz der Schusswaffe zur Durchsetzung eines Versammlungsverbots ist ausgeschlossen.“

Man darf das durchaus als eine polizeiliche Ohrfeige für Oberbürgermeister und Stadtrat lesen, denn in der Allgemeinverfügung war durchaus argumentiert worden, dass die Anwendung von unmittelbarem Zwang bis hin zum Waffengebrauch in Anbetracht der Bedrohungslage durch Spaziergänger verhältnismäßig sei.

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