Bild vonGlenn Carstens-Peters auf Unsplash

Schlamperei oder Wahlbetrug? — Berliner Wahl muss jedenfalls wiederholt werden

Das Berliner Verfassungsgericht hat die Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus für ungültig erklärt. Eigentlich sollten jetzt alle Abgeordneten das Haus verlassen und das Vorgänger-Parlament müsste unverzüglich zusammenkommen.

Warum das nicht passiert und über weitere Ungereimtheiten klärt der Ex-Abgeordnete und GGG-Gewerkschaftsführer Marcel Luthe auf. Er hat das alles in die Wege geleitet, er hat sich ein paar junge Leute dazugeholt, die mit ihm auf seine Anweisung hin 30.000 Papiere durchgeschaut haben. Dann deckte Luthe den Skandal auf, jetzt entschied das Verfassungsgericht auf Neuwahlen.

Hier das exklusive Interview mit alexander-wallasch.de:

Alexander Wallasch: Die Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus soll jetzt wiederholt werden. Was ist da passiert? Sie sind maßgeblich daran beteiligt, dass das aufgedeckt wurde. In Zusammenarbeit mit wem?

Marcel Luthe: Also ich habe die Abgeordnetenhauswahlen genauso wie die Bundestagswahl und die Wahlen zur Bezirksverordnetenversammlung hier in Berlin vom 26. September 2021 bereits kurz nach der Wahl angefochten, weil ganz, ganz eindeutig war, dass diese Wahlen nicht den demokratischen Grundsätzen genügen.

Das liegt daran, dass Menschen bis weit nach 18:00 Uhr, teils bis 21:00 Uhr wählen konnten, während schon die Hochrechnungen liefen. Es wurden vorsätzlich falsche Wahlzettel ausgegeben. Es standen zu wenige Stimmkabinen zur Verfügung und so fort.

Aber der gravierendste Teil, und das hat das Berliner Verfassungsgericht auch heute betont, war die völlig unzureichende Protokollierung der Wahlergebnisse und des gesamten Wahlvorgangs in den knapp 2250 Berliner Wahllokalen.

Und für diese Unterlagen aus den Wahllokalen hat sich niemand, weder die Senatsverwaltung für Inneres, die anfangs noch laut getönt hat, die Wahlen seien ja in Ordnung gewesen, das war doch ganz eindeutig, noch irgendein anderer, der Einspruch eingelegt hat gegen die Wahl, jemals interessiert.

Alexander Wallasch: Das Berliner Verfassungsgericht hat entschieden, das muss wiederholt werden. Die Wiederholung ist von keiner relevanten Institution eingefordert worden. Was sagt denn das über den Politbetrieb letztlich aus?

Marcel Luthe: Gefordert haben es ja hinterher viele und laut getönt, das wäre eigentlich nicht demokratisch gewesen. Der Einzige – wie soll ich es in aller Bescheidenheit formulieren – der Einzige, der sich dafür interessiert hat, ob es denn tatsächlich auch Substanz hat, war ich, der ich diese 30.000 Seiten Niederschriften vor drei Gerichten angefordert habe, bis ich sie dann endlich hatte.

Alexander Wallasch: Um welche Niederschriften geht es da?

Marcel Luthe: Das sind die Protokolle aus den einzelnen Wahllokalen. Das sind pro Wahllokal etwa 20 bis 25 Seiten und da führen aus und unterschreiben hinterher die neun, zufällig ausgewählten Bürger, die im Wahlvorstand in einem Wahllokal sind. Die stehen dafür ein, dass dort alles mit rechten Dingen zugegangen ist.

Alexander Wallasch: Was wäre denn gewesen, wenn Marcel Luthe auch in allen Wahlen davor mal geguckt hätte? Haben Sie den Verdacht, dass das hier die absolute Ausnahme ist? Oder haben Sie das Gefühl, Sie haben da den Endpunkt einer Chronologie des Scheiterns entdeckt?

Marcel Luthe: Also ich glaube, dass es schon in der Vergangenheit immer schlechter geworden ist in den letzten Jahrzehnten mit der ordentlichen Führung dieser Protokolle, dass das ein ganz normaler Schlendrian ist, der mit den Jahren eintritt, wenn Sie sich nicht für eine Sache interessieren.

Und ich kenne keinen Kollegen, auch in den Parlamenten nicht, der sich je die Frage gestellt hat, wie eigentlich die Zahlen zustande kommen, über die wir uns am Ende eines Wahltages freuen oder auch nicht freuen. Sondern sie lesen eine Summe von beispielsweise 200.000 Stimmen für die SPD und keiner fragt: Wie kommen denn eigentlich diese 200.000 Stimmen zustande?

Alexander Wallasch: Das klingt eher wie Schlamperei und nicht wie vorsätzlicher Wahlbetrug …

Marcel Luthe: Das können Sie halt nicht unterscheiden in dem Moment, in dem diese Niederschriften nicht ordentlich ausgefüllt sind, ja. Wenn Sie also zum Beispiel neun Leute haben, die unterschreiben müssen, dass die Zahlen, die da übermittelt worden sind, die nach oben gemeldet werden, dass die auch wirklich echt sind, wenn tatsächlich aber nur einer unterschrieben hat oder auch teilweise Protokolle – auch die habe ich gefunden – von niemandem unterschrieben wurden – dann können Sie zwischen Schlamperei und vorsätzlichem Betrug bzw. Wahlfälschung nicht mehr unterscheiden.

Alexander Wallasch: Aber wo ist denn derjenige, der sich weigert zu unterschreiben, weil er das, was er später liest, nicht für korrekt hält? Wo ist denn der Protest von denen eigentlich, die empört sagen: Hier, ich habe nicht unterschrieben …

Marcel Luthe: Herr Wallasch, Sie sind doch gar nicht so naiv. Stellen Sie sich einmal vor, die Sachen sind unterschrieben worden mit den richtigen Zahlen. Dann gehen Sie hin als Leiter eines Wahllokals und reißen das durch, füllen ein neues Protokoll aus, unterschreiben das alleine und melden die Zahlen hoch, die Ihnen viel besser gefallen.

Alexander Wallasch: Aber sind die Zahlen nicht am Folgetag auch für die nachlesbar, die ursprünglich unterschrieben haben?

Marcel Luthe: Das würde auch wiederum voraussetzen, dass Sie erstens Interesse daran haben, wirklich am nächsten Tag mal zu vergleichen, wenn Sie in irgend einem Wahllokal saßen, ob Sie sich aufgeschrieben haben, was da als Zahl rauskam, sich hinsetzen und es dann gemacht haben. Wenn das wiederum passieren würde, mal in einem Fall, dass das einer macht, es rauskommt und auch noch in der Presse Gehör findet, ja was ist es denn dann weiter? Das kennen wir doch. Das ist ein Einzelfall, ein bedauerlicher Einzelfall.

Alexander Wallasch: Das hatte man ja bei Ihnen auch versucht, ursprünglich.

Marcel Luthe: Richtig, wenn ich mich daran erinnere, wer vor 14 Monaten alles gedacht hat nach dem Motto: „Was will denn der Gute da?“ Ach ja, ein bisschen was, also hier mal eine Kleinigkeit, da mal fünfzig Wahlzettelchen und so weiter und so fort. Das sei doch alles nicht so schlimm. Was hat er denn? Der ist nun nach 14 Monaten harter Arbeit eines Besseren belehrt.

Alexander Wallasch: Aber warum ist denn Marcel Luthe so ein renitent nerviger Typ in der Sache? Was motiviert Sie denn überhaupt dazu, so was zu tun? Sie haben ja im Grunde genommen den ganzen Berliner Politapparat damit bloßgestellt.

Marcel Luthe: Was mich dazu motiviert, ist, dass ich in diesem Land lebe, lieber Herr Wallasch, und dass ich überzeugter Demokrat bin.

Alexander Wallasch: Die für mich spannende Frage auch: Wie war denn nun das Feedback aus der Politik Ihnen gegenüber?

Marcel Luthe: Ich habe noch nie großen Wert darauf gelegt, bei den sogenannten Kollegen beliebt zu sein. Ich glaube, dann sollte man auch nicht Mitglied eines Parlamentes sein.

Alexander Wallasch: Aber Respekt müssen sie Ihnen doch entgegenbringen jetzt eigentlich, nachdem, was sie da für die anderen erreicht haben. Das ist ja auch ein gewisser Schritt hin zu einer neuen Glaubwürdigkeit der Politik.

Marcel Luthe: Eben leider nicht. Das Gegenteil von Glaubwürdigkeit ist ja jetzt im Moment eingetreten. Der SPD- und Fraktionsvorsitzende Saleh hier in Berlin stellt sich hin und erklärt: Na ja, also jetzt müssen wir natürlich für Kontinuität sorgen und mit diesem demokratisch nicht legitimierten Parlament einfach mal weiterregieren. 

Alexander Wallasch: Ja, das wäre jetzt die nächste Frage: Was wäre denn für Sie die einzig mögliche Folge daraus? Welchen Auftrag hat das Verfassungsgericht gegeben?

Marcel Luthe: Das Verfassungsgericht hat keine Aufträge zu geben. Das Verfassungsgericht hat sich an Recht und Gesetz und die Verfassung zu halten. Und das hat es hier in Berlin ganz offensichtlich nicht getan. Jedenfalls nicht nachdem, was Frau Selting als Verfassungsgerichtspräsidentin heute gesagt hat. Sie hat gesagt, dass ja diese Entscheidung, die Ungültigkeit der Wahlen vom 26. September, keinerlei Auswirkungen darauf hätte, wer jetzt im Moment Berlin als Parlament regieren darf. Aber sie ist dazu gar nicht befugt. Das Verfassungsgericht kann im Wahlanfechtungsverfahren nur entscheiden, ob die Wahlen gültig sind oder ungültig.

Alexander Wallasch: Das heißt, sie hat so eine Art Sicherungsleine für die für die Politik gebaut.

Marcel Luthe: Schlimmer. Sie hat sich erdreistet, hinzugehen und als Verfassungsgericht anstelle des Volks ein Parlament zu ernennen. Sie sagen ja einerseits, die Leute sind nicht demokratisch legitimiert.

Alexander Wallasch: Wer wäre denn legitimiert bei Ungültigkeit? Die Vorgängerregierung?

Marcel Luthe: Das Vorgängerparlament! Für die Regierung hat das zunächst mal keinerlei Auswirkungen. Franziska Giffey kann abgewählt werden von einem Parlament, auch von dem alten. Aber das muss ja gar nicht zwingend der Fall sein. Das hätte also für die SPD zum Beispiel gar keine so großen Auswirkungen, weil die SPD-Fraktion ungefähr gleich groß war. Ja, gleichwohl säßen da aber natürlich andere Kollegen. Nämlich die, denen man, wie das so üblich ist, in den Parteien kurz vor der Wahl einen Dolch in den Rücken gerammt hat, um sie loszuwerden, und die säßen plötzlich wieder da. Das ist natürlich hochgradig unangenehm für all die kleinen Intriganten in den politischen Parteien, die dann damit leben müssen, dass die, die man ja für politisch tot glaubte, doch wieder da sind.

Alexander Wallasch: Aber gibt es denn dafür überhaupt Präzedenzfälle? Gibt es nicht Verpflichtungen? Einem Abgeordneten, der ins Parlament einzieht, kann man doch nicht einfach von heute auf hier das Geld wegnehmen.

Marcel Luthe: Rückwirkend sowieso nicht. Das ist ja eine populistische Forderung, die jetzt immer wieder kommt, die sollen doch mal irgendwie die Diäten von 14 Monaten zurückzahlen. Ich würde da wirklich sagen, lassen wir die Kirche im Dorf, diese Leute sind – zwar fahrlässig, weil sie sich nicht für die Protokolle interessiert haben – allesamt zunächst einmal im guten Glauben gewesen, demokratisch legitimiert zu sein. Für die Vergangenheit kann man da keinem einen Vorwurf machen. Und wenn sie den ganzen Tag im Parlament sitzen und ein paar Brötchen essen, dann können Sie natürlich nicht irgendeiner anderen Tätigkeit nachgehen. Aber ab dem heutigen Tage mit der Erklärung, dass diese Wahlen ungültig waren, gehört niemand, der sich selbst ein Demokrat nennt, noch in ein solches Parlament.

Alexander Wallasch: Aber wie soll der dann seine Familie ernähren, wenn er ab morgen keine Diät mehr hat?

Marcel Luthe: Da will ich hoffen, dass ein jeder auch tatsächlich mal einer normalen Erwerbstätigkeit nachgegangen ist, bevor er in dieses Parlament gekommen ist. In dem Moment, in dem er aus dem Parlament ausscheidet, lebt ja zum Beispiel sein Arbeitsvertrag – sofern er denn tatsächlich wirklich nicht mehr arbeitet, was aber in Berlin im Wesentlichen in weiten Teilen nicht so ist, die haben alle auch noch Jobs – entsprechend wieder auf.

Das ist nun wirklich das Letzte, was uns da beschäftigen sollte, ist die soziale Frage, die irgendwelche Abgeordneten abfedern. Mir geht es um die ganz grundsätzliche Frage: Was heißt das ganze Thema für unsere Demokratie?

Wir haben nun mal das Demokratieprinzip als tragendes Prinzip unseres Landes. Und das bedeutet ganz einfach: Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Und hier im Moment mit dieser Maßnahme des Verfassungsgerichts erleben wir das Gegenteil. Denn die Staatsgewalt wird vom Parlament ausgeübt. Das Parlament wird vom Volk gewählt. Und jetzt geht plötzlich ein Verfassungsgericht hin und sagt: Moment, Ihr seid nicht gewählt. Das kann es. Das steht explizit sowohl in der Verfassung als auch im Verfassungsgerichtshofgesetz. Es kann sagen: Ihr seid nicht gewählt. Das hat es gesagt, weil die Wahlen ungültig sind. Aber es ist natürlich nicht berechtigt, da zu sagen: Auch wenn Ihr nicht gewählt seid, ist doch scheißegal, dann regiert mal trotzdem.

Alexander Wallasch: Wer ist denn die nächste Instanz, außer der Vierten Gewalt. Da kann doch jetzt, wenn das Berliner Verfassungsgericht entschieden hat, eigentlich nur noch die Vierte Gewalt einwirken. Das sind die Medien. Die tun es aber offensichtlich nicht.

Marcel Luthe: Wir werden sehen, inwieweit das medial jetzt aufgegriffen wird. Die schriftliche Entscheidung liegt ja auch noch nicht vor, jedenfalls mir nicht. Insofern können wir uns im Moment nur auf das stützen, was wir in der mündlichen Verhandlung gehört haben.

Alexander Wallasch: Was ist Ihre Prognose? Was wird passieren?

Marcel Luthe: Ich muss Ihnen den einen Teil noch beantworten. Denn der führt uns dahin, was passieren wird. Es sind nicht nur die Medien, sondern es gibt auch an dieser Stelle, auch wenn es in letzter Zeit vielleicht ein bisschen Zweifel geweckt hat an seinem Eifer mit der Corona-Situation, eine weitere Instanz, die noch dafür da ist, das Demokratieprinzip in diesem Land zu verteidigen, gegen jeden Angriff, auch gegen den Angriff eines Landesverfassungsgerichts. Es ist das Bundesverfassungsgericht. Und wenn der Landesverfassungsgerichtshof jetzt nicht ganz schnell entscheidet und dafür sorgt, dass das Scheinparlament auseinandertritt – ich habe das beantragt und bin gespannt, wie die Entscheidung sein wird –  ja, dann muss es eben halt das Bundesverfassungsgericht tun.

Alexander Wallasch: In welcher Funktion können Sie das beantragen?

Marcel Luthe: Als Mitglied des 18. Abgeordnetenhauses von Berlin.

Alexander Wallasch: Sie sind quasi einer von denen, die nicht mehr dabei sind und jetzt automatisch wieder legitimiert wären.

Marcel Luthe: Ja, ganz genau. Ich sage natürlich, hier greift gerade jemand – nämlich eine Versammlung, die sich selbst als 19. Abgeordnetenhaus ausgibt – in meine Rechte als Mitglied des 18. Abgeordnetenhauses ein.

Alexander Wallasch: Was ist Ihre Prognose für die Zukunft? Was wird passieren in den nächsten Wochen oder Monaten?

Marcel Luthe: Wir haben eine solche Situation, Herr Wallasch, erst einmal in der deutschen demokratischen Geschichte erlebt, nämlich im Jahre 1927 in Hamburg. Damals hat das Gegenstück zum Bundesverfassungsgericht die Hamburger Bürgerschaftswahl für ungültig erklärt. Punkt. Dann ist sofort diese ungültige Bürgerschaft zusammengetreten, unter Vorsitz übrigens eines SPD-Mannes, und hat sich selbst aufgelöst und in Absprache mit dem Vorgängerparlament geregelt, dass unverzüglich danach das Vorgängerparlament wieder zusammentritt. Die einzigen Abgeordneten, die dagegen opponiert haben, waren die beiden Abgeordneten der NSDAP. Der Rest hat das getan, was Demokraten tun müssen.

Alexander Wallasch: Das heißt, wenn das Berliner Abgeordnetenhaus nicht zügig geschlossen zurücktritt, würden Sie sagen, dass das ein Angriff auf unsere Demokratie ist?

Marcel Luthe: Da ist die Formulierung falsch, da muss ja niemand zurücktreten, für einen Rücktritt muss man vorher demokratisch legitimiert gewesen sein. Die sind ja heute keine Abgeordneten mehr.

Alexander Wallasch: Dann ist das ja eine Art Abgeordnetenhaussturm. Aber warum packen Sie nicht ihre Tasche und setzen sich morgen wieder dahin, wo Sie immer saßen?

Marcel Luthe (lacht): Der Antrag darauf, dass das Abgeordnetenhaus morgen wieder als Parlament zusammentritt, der liegt ja vor. Mich da einfach hinzusetzen, das ist eine schöne Frage …

Alexander Wallasch: Haben Sie nicht noch fünf, sechs Kollegen, die genauso Lust haben? Dann nehmen Sie doch mal die Taschen und machen Sie das zusammen.

Marcel Luthe: Ach, wissen Sie, ich habe bei all diesen Dingen auch gerade bei dieser Wahlanfechtung festgestellt, dass von den 160 Mitgliedern des 18. Abgeordnetenhauses 159 irgendwie so „Ja, ach, machen wir halt so, ist doch nicht so schlimm“ unterwegs waren. Jetzt melden sich zwar einige und sagen: „Ach Mensch, ist ja schon interessant. Ich hab’s ja auch immer so gesagt.“

Besonders lächerlich macht sich da übrigens die Berliner CDU, die ja jetzt irgendwie so tut, als hätten sie irgendetwas mit dieser Anfechtung zu tun gehabt. Die sich allesamt direkt nach der Wahl dort hingesetzt und gesagt haben: „Mensch, jetzt sind wir ja gewählt, jetzt machen wir einfach mal weiter.“ Es gibt einfach, glaube ich, ausgesprochen wenige Leute, die Lust haben, sich mit solchen konfrontativen und komplexen Fragen zu beschäftigen. Und insofern, glaube ich, lässt man mich da relativ allein.

Alexander Wallasch: Wir haben noch einen Aspekt vergessen, es hat ja auch Einfluss auf die Bundestagswahl, oder nicht?

Marcel Luthe: Nein, hat es nicht, das sind zwei komplett getrennte Verfahren. Es ist natürlich widersprüchlich, wenn Sie einerseits sagen, die Wahlen an dem Tag für das Parlament, die hier am Ort stattgefunden haben, die waren in Ordnung, die anderen nicht. Aber so ist es erst mal, das sind formal zwei komplett getrennte Verfahren.

Alexander Wallasch: Also das heißt, Sie erwarten vom Verfassungsgericht auch noch eine Stellungnahme zur Bundestagswahl?

Marcel Luthe: Nein, die sind dafür nicht zuständig. Ich habe ja gegen die Bundestagswahl auch Einspruch eingelegt in Berlin.

Alexander Wallasch: Vor welchem Gericht?

Marcel Luthe: Vor dem Wahlprüfungsausschuss des Deutschen Bundestages, der ist nämlich dafür zuständig. Und da gab es jetzt vor einigen Tagen eine Entscheidung in eigener Sache, in der man sagt: Ach ja, so schlimm war es ja gar nicht. Und wie es das Verfassungsgericht heute nochmal gesagt hat: Es gab nur einen, der sich diese Niederschrift angeguckt hat, der wirklich gesehen hat, was da los war.

Alexander Wallasch: Das waren Sie …

Marcel Luthe: Das war nicht die Innenverwaltung. Das war auch nicht der Wahlprüfungsausschuss des Deutschen Bundestages. Sieben Kollegen, die dort sitzen, haben sich bis zum heutigen Tage nicht die Mühe gemacht, sich anzugucken, was wirklich in den Wahllokalen los war.

Alexander Wallasch: Danke für das Gespräch!

Hier gefunden: https://www.alexander-wallasch.de/politik/das-politische-berlin-verflucht-marcel-luthe-wegen-ihm-muss-die-wahl-wiederholt-werden