Lauterbachs Lügen fallen unter die Meinungsfreiheit

Das Gericht sieht es als freie Meinungsäußerung an, dass der Gesundheitsökonom und heutige Gesundheitsminister Karl Lauterbach lügt und von einer „nebenwirkungsfreien Impfung“ spricht.

Wie Rechtsanwalt Markus Haintz berichtet, hat das Landgericht Ellwangen in einem Urteil entschieden, dass Karl Lauterbachs Behauptung der „impfnebenwirkungsfreien Impfung“ unter die Meinungsfreiheit fällt und er diese Äußerung daher nicht unterlassen muss.

Dies ist ein grandioser Sieg für die Meinungsfreiheit. Denn im Umkehrschluss müssten auch alle gegenteiligen Behauptungen wie bspw. „die Impfung hat fatale Nebenwirkungen“ ebenfalls unter die Meinungsfreiheit fallen und dürften nicht einfach von Portalen wie Twitter, Facebook und YouTube gesperrt/gelöscht werden.

Das könnte alle denjenigen, die momentan gegen solche Betreiber vorgehen bei ihren Klagen helfen.

Hier das Urteil des Landgerichts zur Dokumentation