Erstmals Betretungsverbot für Personal im Gesundheitswesen verhängt

Bei der Corona-Impfpflicht für Beschäftigte in der Gesundheitsbranche gilt das Betretungsverbot als „das letzte Mittel“ – und wurde nun in Brandenburg erstmals angewandt.

Erstmals sind in Brandenburg Betretungsverbote für zwei ungeimpfte Mitarbeiter in der Gesundheitsbranche verhängt worden. Sie können damit nicht mehr in ihrer Arbeitsstätte tätig sein. Ein Sprecher des Gesundheitsministeriums in Potsdam bestätigte am Sonntag, dass es sich um die ersten beiden Fälle in dem Bundesland handle, über die zuvor die „Märkische Oderzeitung“ (Sonnabend) berichtete. Es seien jeweils Einzelfall-Entscheidungen, die die Behörden vor Ort träfen. Für das Pflege- und Gesundheitspersonal gilt seit Mitte März eine Corona-Impfpflicht.

Wie die „Märkische Oderzeitung“ berichtete, teilte der Kreis Oder-Spree am Freitag mit, dass Ende Juni das Betretungsverbot für zwei Personen verhängt worden sei – diese wollten sich auch künftig nicht impfen lassen. Da die Einrichtungsleitung mitgeteilt habe, geeignetes Ersatzpersonal eingestellt zu haben, bestehe kein Engpass und kein Grund für eine weitere Ausnahme von der Impfpflicht. Der Sprecher der Kreisverwaltung war am Wochenende nicht erreichbar.

Verbot als „das letzte Mittel“

Beschäftigte in Pflegeheimen und Kliniken, in Arztpraxen und bei ambulanten Diensten, Hebammen, Masseure und Physiotherapeuten mussten Mitte März nachweisen, dass sie gegen das Coronavirus voll geimpft oder kürzlich genesen sind. Fehlt der Nachweis, muss die Einrichtung das Gesundheitsamt informieren. Es kann den Betroffenen verbieten, ihre Arbeitsstätte zu betreten oder ihre Tätigkeit weiter auszuüben. Für Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, gilt eine Ausnahme.

Die Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht sei landesweit angelaufen, sei aber äußerst komplex, sagte der Ministeriumssprecher. Ein Betretungs- oder Tätigkeitsverbot sei „das letzte Mittel“. Brandenburgs Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher (Grüne) hatte im Juni im Landtag gesagt, die Gesundheitsämter übten ihren Ermessensspielraum stets mit Augenmaß aus. Nach dem Stand vom 9. Juni gab es laut Ministerium in den betroffenen 1640 Einrichtungen im Land knapp 8000 Mitarbeiter, die keinen Immunitätsnachweis vorgelegt haben.

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