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Corona – Legenden und Wahrheit

Prof. Rückauer räumt auf mit den Legenden rund um Corona. Prof. Dr. Klaus-Dieter Rückauer war Leiter der Kinderchirurgie am Universitätsklinikum Freiburg. Er ist Mitglied im Vorstand der Ärztekammer. Anlass für seine schonungslose Bestandsaufnahme war seine einsame Position in der Ärztekammer. 

Er hat viele Wochen an diesem Text gearbeitet und ihn auch an die Mitglieder der Ärztekammer weitergeleitet.  Er hat sein Einverständnis gegeben, dass der Text weitergeben werden kann. Darin heißt es u.a.: 

„Das Verhalten des großen Teils der Ärzteschaft muss als schweres kollektives Versagen eines ganzen Berufsstandes gesehen werden.“

(…)

„Es ist eine bittere Einsicht: Die Kenntnisse der Mehrzahl der Ärzte im Zusammenhang mit Corona über Tests, Schutzmaßnahmen, Therapie-möglichkeiten, Impfungen, Komplikationen bewegen sich auf Tagesschau-Niveau, weil unabhängige Quellen von der großen Mehrheit nicht genutzt werden. (…) Bei nur mäßig eigenständigem und kritischem Denken wären die Diskrepanzen und Unwahrheiten mühelos für jeden sofort erkennbar.

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„Es besteht eine Schutzpflicht des Staates den Bürgern gegenüber, die bei derart außergewöhnlichen Vorgängen zwingend eine Ursachenforschung gebietet, d.h. mindestens die systematische Erhebung und Auswertung von Daten, aber hier auch Obduktionen. Aber: Daten wurden bewusst nicht erhoben, Autopsien verhindert oder verboten. Und Ärzte haben sich dem, mit ganz wenigen Ausnahmen, widerstandslos und, fast noch schlimmer, gedankenlos gefügt.“

(…)

„Schon vor Beginn der Impfkampagne wurden gravierende Fehler gemacht. Das betrifft die Diagnostik, die prinzipiell weitgefasste Benennung von COVID-Fällen, weil Krankenhäuser massive finanzielle Anreize erhielten, Patienten als COVID-Fälle zu deklarieren und sie zu beatmen“

(…)

„Von Beginn an wurde behauptet, es gebe keine wirksame Therapie gegen COVID. Dass dies von Beginn an falsch war, wurde rasch bekannt, aber die entsprechenden Daten wurden konsequent negiert oder gar lächerlich gemacht.“

(…)

„Ein weiteres, schweres Versäumnis ist die beträchtliche Untererfassung von Komplikationen der „Impfung“. Die tatsächlich geschehenen Schäden [liegen] in bedrückenden Höhen. (…) Die Betroffenen laufen gegen eine Mauer des Schweigens, sie müssen sich oft anhören, ihr Leiden habe doch nichts mit der Impfung zu tun“

(…)

Es handelt sich dabei um ein Experiment am Menschen, der ungefragt als Proband in einer noch immer laufenden Studie dient, mit gravierenden Nebenwirkungen, Schäden und Todesfällen. Hier wird fortgesetzt gegen die Nürnberger Prinzipien verstoßen. Der Nürnberger Kodex wurde genau deshalb erstellt, um erneute unrechtmäßige Versuche an Menschen zu verhindern. Im Rahmen der Corona-Krise wurde gegen folgende Punkte verstoßen:

  • Die Zulassung der neuartigen mRNA-Covid-Impfstoffe erfolgte nur bedingt (Europa, EU Verordnung 507/2006) oder als Notfallzulassung (USA), weil die notwendigen Phase 3-Studien für die Vergabe einer regulären Zulassung zum Zeitpunkt der Covid-Impfkampagnen nicht abgeschlossen waren. Somit besitzt die bedingte Zulassung zwangsläufig experimentellen Charakter. Dennoch wurden weltweit Menschen gesellschaftlich wie staatlich unter Druck gesetzt, sich neuartige Covid-Impfstoffe injizieren zu lassen. In Österreich, Deutschland, Italien und Frankreich wurden darüber hinaus Menschen durch Gesetze unter Androhung und Durchführung harter Strafen und Berufsverbote dazu gezwungen, sich impfen zu lassen. Dies verstößt gegen Punkt 1 des Nürnberger Kodex.
     
  • Im Rahmen dieser vorläufigen Zulassung sind bei Anwendung zwingend(gesetzlich vorgeschrieben) erhöhte Sicherheitsauflagen zu beachten und seitens der Staaten eine sehr strenge Überwachung des Nutzens wie auch des Schadens durchzuführen. Diese Umsetzung der Sicherheitsauflagen wurde in manchen Ländern, wie z.B. Deutschland, unterlassen. In kaum einem Land wurden die Nebenwirkungen dieser nicht regulär zugelassenen, neuartigen Covid-Impfstoffe nach den Regeln guter Wissenschaft überhaupt erfasst. In vielen Ländern wurden Kritiker, die dieses Versäumnis anmahnten, öffentlich diskreditiert. Diese Vorgehensweise verstößt gegen Punkt 4 des Nürnberger Kodex.
     
  • Von Anfang an bestand eine erhöhte Gefahr durch Covid-19 nur für sehr alte und/oder schwer immungeschwächte Menschen. Mit der Omikron-Variante trat die Corona-Pandemie sofort in den endemischen Zustand über. Ohne abschließend die Gefährdungslage dieser Risikogruppe abschätzen zu können, verstößt jeder Impfdruck außerhalb der Risikogruppen und besonders seit der Omikron-Variante gegen Punkt 6 des Nürnberger Kodex.
     
  • Opfer von Impfschäden wurden und werden in vielen Ländern ignoriert und in ihrer Not alleine gelassen. Diese staatliche und wissenschaftliche Verweigerungshaltung, Impfopfer korrekt zu ermitteln und ihnen die notwendige wissenschaftliche und therapeutische Aufmerksamkeit zu widmen, verstößt gegen Punkt 7 des Nürnberger Kodex.

Deshalb müsste es einen Prozess wie den damaligen von Nürnberg gegen jene Ärzte, die in der Nazi-Zeit Menschenversuche unternommen haben, jetzt gegen die Verantwortlichen in Politik und Ärzteschaft geben, welche diese Impfkampagnen mit massivem Druck veranlasst und bewirkt haben. Die politischen Hintergründe zu damals sind klar verschieden, aber der Verstoß gegen ethische Prinzipien und das Verbot von Menschenversuchen sind eindeutig.“

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