Die Frage, wer einen Streit verursacht hat, begleitet uns vom Sandkasten bis ins Altersheim. Erfahrene Streitschlichter wissen, dass nicht unbedingt derjenige der eigentliche Aggressor ist, der zuerst zur Gewalt gegriffen hat. (Mit-)schuld kann auch der sein, der durch sein Verhalten den anderen zur Gewalttat provoziert hat. Leider hilft diese Erkenntnis nicht, um im aktuellen Streitfall die Schuldfrage eindeutig zu klären.
Ein Artikel von Peter Vonnahme auf den nachdenkseiten.de
Hilfreich ist ein Regelwerk, das beide Konfliktparteien als Richtschnur anerkennen, etwa deshalb, weil sie sich vor Beginn des Streits darauf verständigt haben. Ein solches verbindliches Regelwerk gibt es zwischen den Staaten. Die Gemeinschaft der Völker hat es 1945 angesichts der zivilisatorischen Katastrophen zweier Weltkriege erarbeitet und verabschiedet:
Charta der Vereinten Nationen (UN-Charta)
Dieses Vertragswerk formuliert fundamentale Regeln, die zwischen den Völkern der Welt gelten. Solange es nichts Besseres gibt, tun wir gut daran, uns daran zu halten.
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