Wie effektiv sind Masken? Sind sie im Sommer 2022 wirklich noch notwendig? Nein, sagt Autor Philipp von Becker – und liefert Gründe in der Berliner Zeitung:
Angesichts des großen Missverstehens in der Corona-Krise vorab ein Beipackzettel zur Lektüre dieses Textes: Im Folgenden geht es weder um die Frage, ob in bestimmten Einzelsituationen das Tragen einer Maske Ansteckungen verhindert oder nicht, noch geht es darum, das Maskentragen verbieten zu wollen. Es geht ausschließlich um die Frage, ob der Staat einen weiterhin zum Tragen einer Maske zwingen darf – ob eine Maskenpflicht also verfassungskonform ist.
Knapp 28 Monate nach Beginn der „Corona-Maßnahmen“ wurde am 1. Juli der Bericht des Sachverständigenausschusses der Bundesregierung zur Evaluation der Maßnahmen veröffentlicht. Zum Tragen von Masken heißt es darin auf Seite 13: „Die Kombination von epidemiologischen Erkenntnissen und tierexperimenteller Bestätigung lässt die Schlussfolgerung zu, dass das Tragen von Masken ein wirksames Instrument in der Pandemiebekämpfung sein kann. Eine schlecht sitzende und nicht eng anliegende Maske hat jedoch einen verminderten bis keinen Effekt.“ Auf Seite 99 heißt es, dass neben „der allgemeinen und im Labor bestätigten Wirksamkeit von Masken“ allerdings nicht „abschließend geklärt“ sei, „wie groß der Schutzeffekt von Masken in der täglichen Praxis sind (sic!)“, da „randomisierte, klinische Studien zur Wirksamkeit von Masken fehlen“.
Ein Eingriff in die körperliche Unversehrtheit
Letztere Aussage tauchte in der leitmedialen Berichterstattung jedoch nicht auf. Stattdessen wurde vor allem die Botschaft vermittelt, die „Maske wirke“ und müsse nur „richtig getragen werden“. Erneut fehlen somit Kontextualisierung und Differenzierung in der leitmedialen Berichterstattung zur Corona-Politik der Bundesregierung, und die Kernfrage ist nach wie vor völlig aus dem Blick: Was ist das eigentliche Ziel der Maßnahmen und sind diese verfassungskonform?
Denn zunächst bleibt festzuhalten, dass der Zwang dazu, etwas im Gesicht zu tragen, wodurch das Gesicht verhüllt, die Atmung beeinträchtigt und die visuelle wie auditive Kommunikation erschwert wird, einen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit, Selbstbestimmung und Würde des Menschen darstellt und nur verfassungskonform ist, wenn damit ein legitimes Ziel verfolgt wird und der Eingriff zur Erreichung des Ziels geeignet, angemessen und verhältnismäßig ist.
Eine Überlastung des Gesundheitssystems hat nie stattgefunden
Zu Beginn der Pandemie lautete das (legitime) Ziel aller Maßnahmen die Verhinderung einer Überlastung des Gesundheitssystems („flatten the curve“). Das Ziel war also nicht, Ansteckungen an sich zu verhindern – und sämtliche „Zero Covid“-Versuche sind mittlerweile endgültig gescheitert –, sondern eine zu große Anzahl gleichzeitiger Ansteckungen zu verhindern, um das Gesundheitssystem und weitere gesellschaftliche Subsysteme nicht zu überlasten.
Eine über das normale und zu kritisierende (!) Maß hinausgehende Überlastung des Gesundheitssystems hat in Deutschland jedoch seit Beginn der Pandemie nie stattgefunden, existiert auch derzeit trotz hoher Inzidenzen nicht und könnte zudem ohne Grundrechtseinschränkungen – etwa durch den Ausbau statt Abbau von Krankenhauskapazitäten – verhindert werden. Als Ziel der fortgesetzten Maskenpflicht kann somit nur verstanden werden, dass Ansteckungen mit Sars-CoV-2 allgemein verhindert werden sollen. Doch ist dies ein legitimes Ziel? Und ist das Tragen von Masken, wie es derzeit in Deutschland im ÖPNV und der Deutschen Bahn weiterhin Pflicht ist, zur Erreichung dieses Ziels geeignet, angemessen und verhältnismäßig?
Die Maskenpflicht ist widersprüchlich
Wenn legitimes Ziel der Maskenpflicht sein soll, Ansteckungen mit Sars-CoV-2 prinzipiell zu verhindern, stellt sich zunächst die Frage, warum dies bei anderen respiratorischen Viren bislang nicht der Fall war. Denn wie mittlerweile klar ist, sind zumindest die derzeit vorherrschenden Varianten von Sars-CoV-2 nicht tödlicher als sich für gewöhnlich über die Atemwege verbreitende Viren. Wer weiterhin für eine Maskenpflicht ist, muss deshalb dafür sein, dass diese dauerhaft und in allen Innenräumen gilt. Ansonsten ergibt es keinerlei Sinn, zu befürworten, dass derzeit im ÖPNV und der Deutschen Bahn, aber nicht in anderen Innenräumen eine Maske getragen werden muss. Die derzeit nur für den ÖPNV und die Bahn geltende Maskenpflicht ist widersprüchlich und damit hochgradig unsinnig.
Zudem handelt es sich beim Ziel der (dauerhaften) Vermeidung von Ansteckung um ein vollkommen unrealistisches Ziel. Die von Befürwortern der von der Bundesregierung getroffenen Corona-Maßnahmen nie verstandene Prämisse für alle Überlegungen zum Umgang mit Sars-Cov-2 hätte immer sein müssen, dass früher oder später jeder, der im Kontakt mit Menschen lebt, mit dem Virus in Kontakt kommen wird. Neben der Verhinderung einer Überlastung des Gesundheitssystems konnte deshalb die einzige Rechtfertigung jeglicher Maßnahmen nur das Ziel einer Verzögerung von Ansteckungen sein, bis Behandlungsfortschritte von Covid-19 existieren.
Die Maskenpflicht ist kein geeignetes Mittel
Eine dauerhafte Vermeidung des Kontakts mit dem Virus aber konnte nie das Ziel sein. Angesichts der nicht existierenden Überlastung des Gesundheitssystems, mittlerweile zahlreichen zur Verfügung stehenden Behandlungsformen sowie der mit Influenzaviren vergleichbaren Gefährlichkeit von Sars-CoV-2 ist die allgemeine Verhinderung von Ansteckungen kein legitimes Ziel.
Und selbst wenn man dies als legitimes Ziel begreifen würde, blieben erhebliche Zweifel, ob die Maskenpflicht ein geeignetes, angemessenes und verhältnismäßiges Mittel zur Erreichung dieses (unrealistischen) Ziels ist. Zwar kam etwa eine Metastudie aus dem Juni 2020 bei der Auswertung von 172 epidemiologischen Studien (Beobachtungsstudien, keine randomisierten Studien) und 44 Vergleichsstudien zu dem Ergebnis, dass das Tragen von Masken in Innenräumen eine signifikante relative Risikoverminderung von Ansteckung bewirken kann, Vergleiche von Inzidenzen und Todesfällen zwischen Ländern, in denen es keine Maskenpflicht gab oder derzeit im öffentlichen Nahverkehr nicht gibt, zu Ländern, in denen weiterhin eine Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr und/oder in Innenräumen herrscht, lassen jedoch keine Korrelation zwischen Maskenpflicht und einer niedrigeren Anzahl von Inzidenzen und Todesfällen erkennen. Es existiert also zumindest keine eindeutige Evidenz dafür, dass die Maskenpflicht ein geeignetes Mittel zur Erreichung des Ziels ist – wie auch der Sachverständigenausschuss auf Seite 99 einräumt.
Das (dauerhafte) Tragen von Masken schwächt das Immunsystem
Dies könnte wiederum mit Gründen zusammenhängen, die die Angemessenheit und Verhältnismäßigkeit einer Maskenpflicht ebenfalls infrage stellen.
Denn berücksichtigt werden müssen auch die schädlichen Wirkungen der Maske. Zu nennen sind dabei vor allem fünf Punkte, die ich folgend nur knapp ausführe:
1. Das (dauerhafte) Tragen von Masken schwächt das Immunsystem. Die Erde ist voller Viren, allein im und am menschlichen Körper existieren Hunderte Billionen verschiedenster Viren. Die Vermeidung des Kontakts mit respiratorischen Viren ist nur durch die Vermeidung des Kontakts mit Menschen möglich. Jegliche Strategien der Vermeidung schwächen das Immunsystem und machen einen bei Kontakt mit einem respiratorischen Virus anfälliger für eine (schwere) Erkrankung. Das Maskentragen vermindert also zwar möglicherweise die Wahrscheinlichkeit einer Erkrankung, erhöht aber zugleich potenziell auch die Schwere einer Erkrankung.
2. In (FFP2)-Masken befinden sich zum Teil Giftstoffe und es sammeln sich darin Bakterien. Zu einem „korrekten“ und weniger schädlichen Tragen würde dazugehören, die Maske alle paar Stunden auszuwechseln.
Dies findet im Alltag bei den allermeisten Menschen nicht statt.
Außerdem werden (sinnlos) Müllberge produziert und wird die Umwelt damit weiter vergiftet.
3. Das Tragen der Maske führt zu einer geringeren Sauerstoffzufuhr und Rückatmung von Kohlendioxid, ist also auch in dieser Hinsicht eher gesundheitsschädlich als gesundheitsförderlich.
4. Die Maskierung zerstört die Kommunikation im öffentlichen Raum. Neben Einschränkung der mimisch-visuellen Kommunikation wird auch die Qualität der sprachlich-auditiven Kommunikation vermindert. Der maskierte Andere existiert nicht mehr als lesbares Gegenüber, sondern wird in einer grotesken und scheußlichen Ästhetik zu einer uniformen „Person“ (Maske).
5. Entwicklungspsychologisch ist die Nichtlesbarkeit von Gesichtern insbesondere für Kleinkinder schädlich. Und gesamtgesellschaftlich werden durch die Maskenpflicht Angst, Wut, Spaltung und eine Schutzillusion erzeugt.
Man sollte jetzt das Immunsystem stärken
Festzuhalten ist deshalb, dass (derzeit) mit der Maskenpflicht kein legitimes Ziel verfolgt wird und dass selbst bei Anerkennung der Vermeidung von Ansteckung als einem legitimen Ziel gravierende Punkte gegen ihre Eignung, Angemessenheit und Verhältnismäßigkeit sprechen.
Mindestens zum gegenwärtigen Zeitpunkt – zumal bei fast der Gesamtheit der Bevölkerung Sars-CoV-2 nun nicht mehr unbekannt für das Immunsystem ist – ist die Maskenpflicht deshalb schlicht verfassungswidrig. Ihr Beibehalten würde eine Umdeutung unseres Verständnisses der Würde des Menschen und des Rechts auf Selbstbestimmung und körperliche Unversehrtheit und damit einen fundamentalen Kulturbruch bedeuten.
Statt unrealistische Strategien der Vermeidung weiterzuverfolgen, sollte es jetzt darum gehen, Behandlungsmöglichkeiten zu optimieren und jeweils individuell das Immunsystem zu stärken. Wer weiterhin eine Maske tragen möchte, kann dies gerne tun. Staatlicher Zwang diesbezüglich – insbesondere bei Schulkindern – ist jedoch nicht mit unserem bisherigen Grundrechtsverständnis vereinbar.
Hier gefunden: https://www.berliner-zeitung.de/open-source/warum-die-maskenpflicht-aktuell-verfassungswidrig-ist-und-sofort-beendet-werden-muss-li.243446?fbclid=IwAR1LnYOlp5FmFfApT8MtzU-Dx22GmBS7ZjoPhHJEV4RFq3Fxn3tnHi0ObTI