undesverfassungsgericht weist 230 Anträge zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht ab. Manche Anträge gegen die einrichtungsbezogene Impfpflicht werden im Keim erstickt; andere werden zwar abgelehnt, erhalten aber immerhin eine Begründung. Bis zu einer mündlichen Verhandlung hat es jedoch noch keiner geschafft.
Die einrichtungsbezogene Nachweispflicht, auch als einrichtungsbezogene Impfpflicht bezeichnet, hat eine Klagewelle beim Bundesverfassungsgericht ausgelöst. Laut Epoch Times zugegangenen Informationen lagen dem Gericht (Stand 21. Juni) elf Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung und 223 Verfassungsbeschwerden vor. Davon wurden die elf Eilanträge sowie 209 Verfahren bereits abgelehnt. „Die Entscheidungen ergingen jeweils ohne mündliche Verhandlung“, erklärte Richter Jonas Heimbach, stellvertretender Pressesprecher des Bundesverfassungsgerichts, gegenüber Epoch Times.
Da eine Verfassungsbeschwerde zurückgenommen wurde, sind derzeit noch 13 anhängig, heißt es weiter vom Gericht. Dass diese zum Erfolg führen, mag bezweifelt werden. Denn ob das Gericht eine Verfassungsbeschwerde annimmt oder nicht, entscheidet es selbst. Begründen muss es die Ablehnung nicht. Wird ein Antrag zurückgewiesen, gibt es auch kein Rechtsmittel dagegen.
Er kritisierte, dass das Bundesverfassungsgericht schon im Rahmen der Pandemie Hunderte Verfassungsbeschwerden ohne Begründung nicht zur Entscheidung angenommen hatte – dabei sollte es doch „Hüter der Verfassung“ sein und Gesetze nach diesem Maßstab prüfen. Es „mutet äußerst seltsam an, dass wir ein Gericht haben, das im Moment über die elementarsten Fragen von Leben und Beruf entscheiden soll und dies überwiegend einfach ablehnt. Ohne Begründung“, so Barisic.