Das OVG Münster hat auf die Eilanträge zweier Sonnenstudiobetreiber die 2Gplus-Regelung für Sonnenstudios vorläufig außer Vollzug gesetzt.
Zur Begründung wird u.a. darauf verwiesen, dass bei der Nutzung von Sonnenbänken der Aerosolausstoß im Gegensatz zur Nutzung von z.B. Hallenbädern nicht so stark wäre und die Regelung daher voraussichtlich nicht verhältnismäßig sei.
Eine der ganz wenigen Verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen, die eine Regelung für unverhältnismäßig erachtet.
Leider ist die Bedeutung der Entscheidung vor dem Hintergrund, dass sie lediglich Sonnenstudios betrifft, sehr gering.
Es drängt sich daher ein wenig der Verdacht auf, dass es sich um eine weitere – unbedeutende – Alibi-Entscheidung handelt, damit später durchaus behauptet werden kann, dass einige Verfahren doch bürgerfreundlich entschieden worden.
Gefunden auf: https://t.me/RASattelmaier