„Die Meinungsfreiheit und die Freiheit der Berichterstattung wird inzwischen aus rein politischen Gründen massivst eingeschränkt.“ Zu diesem Fazit kommt der Rechtsanwalt Markus Haintz und verweist auf den Fall von Alina Lipp:
>>> Alina Lipp hat gestern in ihrem Kanal, Neues aus Russland einen Gerichtsbeschluss veröffentlicht (1,6 Millionen Aufrufe bislang auf russisch), wonach ihre Konten im Rahmen eines Strafverfahrens wegen Belohnung und Billigung von Straftaten beschlagnahmt wurden.
Zur Begründung wurde u. a. 2 Posts angeführt:
1. „Die Denazifikation hat begonnen“ und veröffentlichte ein Video, in dem sie mitteilte, dass die Bevölkerung die Russen und die „Befreiung“ feiern würde, seit Jahren die Ukrainer die russische Bevölkerung töten würden und dies nun ein Ende habe.
Wenngleich die sog. „Denazifikation“ nur ein propagandistischer Vorwand Russlands ist, um den Krieg zu rechtfertigen, kann bei dieser Aussage/Meinung von Alina Lipp keinesfalls eine Billigung von Straftaten angenommen werden. Der 2. Teil ihrer Mitteilung, wonach die Bevölkerung die „Befreiung“ feiern würde und die Tötungen nunmehr ein Ende hätten, dürfte schlicht, jedenfalls für Teile der Bevölkerung, den Tatsachen entsprechen. Es handelt sich hierbei um zulässige Berichterstattung, soweit faktenbasiert, wovon auszugehen ist. Ein Billigen von Straftaten (Angriffskrieg) ist hier nicht zu erkennen.
2. In einem weiteren Post teilte sie mit, „seit Jahren komme es zu einem Genozid durch die Ukrainer, die russische Armeee befreie betroffene Regionen nun.“ Die Ansicht, wonach in der Ostukraine ein Genozid stattfindet kann man vertreten, zumal ein Teil der Menschen vor Ort dies nunmal so sehen. Dass die russische Armee die betroffenen Regionen nun „befreie“ ist eine Wertung, welche nicht mit der Billigung eines Angriffskrieges gleichgesetzt werden kann.
Hier ein Beschluss des OLG Karlsruhe zu einer Äußerung bezüglich 9/11, ein Billigen von Straftaten wurde damals verneint:
„Ein Billigen i.S. von § STGB § 140 Nr. 2 StGB liegt nicht vor, wenn die Äußerung eine inhaltliche Auseinandersetzung mit den möglichen Ursachen der Bezugstat erkennen lässt.“ OLG Karlsruhe, NJW 2003, 1200.
„Das World Trade Center, das Symbol für weltweite Ausbeutung und Globalisierungist gefallen und ruht in Schutt und Asche! Wer Wind säht, wird Sturm ernten! Fuck the USA!”
„Indem die Angeschuldigten die Anschläge vom 11. 9. jedoch nicht ausschließlich und ausdrücklich gut heißen, sondern sie als von ihnen gerecht empfundene Folge weltweiter von den Vereinigten Staaten von Amerika ausgehender „Ausbeutung und Globalisierung” darstellen, liegt eine inhaltliche Auseinandersetzung mit den Ursachen und nicht ein bloßes Billigen der Taten vom 11. 9. vor, weil bei der verfassungsrechtlich gebotenen Auslegung der Äußerung ausgehend vom Wortlaut auch deren Kontext und die sonstigen Begleitumstände beachtet werden müssen (BVerfG, NJW 2001, NJW Jahr 2001 Seite 2073 [NJW Jahr 2001 Seite 2074]).“
Mein Fazit: die Meinungsfreiheit und die Freiheit der Berichterstattung wird inzwischen aus rein politischen Gründen massivst eingeschränkt. Wenn man bedenkt, wie viele Millionen Menschen der Westen durch Bomben und Hunger ermordet hat, dann stinkt diese Doppelmoral zum Himmel. Um es klar zu formulieren, es gibt keine gerechten Kriege, egal wer sie führt. Aber wenn aufgrund solcher Äußerungen eine Verurteilung erfolgen sollte, dann hätten wir eine reine Gesinnungsjustiz die lediglich der Durchsetzung imperialistischer amerikanischer Interessen dienen würde. Man mag von den Äußerungen von Alina Lipp halten was man möchte, aber eine Demokratie muss solche Äußerungen aushalten.
Noch mal zur Erinnerung, Julian Assange sitzt im Gefängnis, weil er amerikanische Kriegsverbrechen aufgedeckt hat. Er sollte dafür den Friedensnobelpreis erhalten, anstatt im Gefängnis zu sitzen. #FreeAssange
Markus Haintz
Rechtsanwalt
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