Die deutsche Staatsanwaltschaft hat ein Ermittlungsverfahren gegen die Journalistin Alina Lipp eröffnet, die direkt aus dem Donbass berichtet. Eine abweichende Meinung zu haben, ist in Deutschland nämlich strafbar.
Von Thomas Röper auf Anti-Spiegel
Die Meinungsfreiheit in Deutschland ist gerade ein großes Thema in den russischen Medien. Der Grund ist, dass gegen Alina Lipp, die auf ihrem Telegram-Kanal (Anmerkung Mara Böhm: Weiterführende Links im Original-Text, siehe Quellenangabe unten) aus Russland und seit einem halben Jahr auch aus dem Donbass berichtet, in Deutschland ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde. Im Falle einer Verurteilung drohen ihr bis zu drei Jahre Haft, weil sie zu den Ereignissen im Donbass eine andere Meinung vertritt als die deutsche Bundesregierung. So viel zum Thema Meinungsfreiheit in Deutschland.
Ich werde hier berichten, was Alina vorgeworfen wird und was das für die Meinungsfreiheit in Deutschland bedeutet, wenn man inzwischen schon mit drei Jahren Gefängnis rechnen muss, wenn man eine andere Meinung hat, als die Bundesregierung. Und weil ich weiß, dass meine Kritiker erwidern werden, dass in Russland kritische Meinungen angeblich auch verboten sein sollen, werde ich am Ende dieses Artikels auch auf die in Russland geltenden Bestimmungen eingehen. Danach kann jeder darüber nachdenken, wo die Meinungsfreiheit wie stark eingeschränkt ist.
Das Ermittlungsverfahren gegen Alina Lipp
Dass gegen Alina ermittelt wird, weiß sie schon länger und auch mit mir hat sie darüber schon vor einiger Zeit gesprochen. Alina wurden nämlich schon Anfang Mai nur unter Angabe eines Aktenzeichens 1.600 Euro von ihrem deutschen Konto abgebucht, weshalb klar war, dass die Staatsanwaltschaft ein Auge auf sie geworfen hat.
Worum es ging, wusste sie nicht. In dem Brief, den sie nun erhalten hat, steht dazu interessanterweise (Alina hat das ganze Schreiben der Staatsanwaltschaft auf ihrem Telegram-Kanal veröffentlicht (PDF Download: DocAlinaLipp): „Eine Anhörung der Beschuldigten unterbleibt, weil sie den Ermittlungszweck gefährden würde, § 33 Abs. 4 S. 1StPO.“
Das ist kein Scherz, wie man in dem angegebenen Paragrafen nachlesen kann. Wenn die Staatsanwaltschaft es für angebracht hält, kann sie eine Beschlagnahme von Geldern bei einem Gericht beantragen, ohne das der Beschuldigte angehört oder informiert wird. Wie sich das mit rechtsstaatlichen Mitteln erklären lässt, erschließt sich mir nicht, aber Juristen werden dafür sicher eine Erklärung haben.
Ich könnte das ja noch verstehen, wenn wir über Terroristen oder Mafiagruppen oder andere schwere Kapitalverbrechen reden würden, bei denen man weitere schwere Straftaten verhindern muss, aber hier reden wir davon, dass Alina Lipp in ihrem Telegram-Kanal Berichte aus dem Donbass aus erster Hand und ihrer Meinung dazu postet. Sie selbst wurde nicht angehört, es wurde einfach ihr Konto geplündert.
Angriffskriege in der deutschen Gesetzgebung
Gegen Alina wird nach § 140 StGB wegen „Belohnung und Billigung von Straftaten“ ermittelt. Die Straftat, die sie angeblich begangen haben soll, ist in § 13 Abs. 1 VStGB geregelt, dabei geht es um das Führen von Angriffskriegen oder einer sonstigen „Angriffhandlung„, „die ihrer Art, ihrer Schwere und ihrem Umfang nach eine offenkundige Verletzung der Charta der Vereinten Nationen darstellt.“ Das müssen wir uns genauer anschauen, bevor wir zu Alina zurückkommen.
Bevor die deutsche Staatsanwaltschaft gegen jemanden wegen der Billigung eines Angriffskrieges ermittelt, sollte sie in meinen Augen erst einmal gegen diejenigen ermitteln, die tatsächlich Angriffskriege geführt haben, „die ihrer Art, ihrer Schwere und ihrem Umfang nach eine offenkundige Verletzung der Charta der Vereinten Nationen“ darstellen. Davon gibt es in Deutschland nämlich sehr viele.
Da wäre zum Beispiel die Regierung von Bundeskanzler Schröder, die einen Angriffskrieg gegen Jugoslawien geführt hat, der „eine offenkundige Verletzung der Charta der Vereinten Nationen“ dargestellt hat. Dass der Jugoslawienkrieg ein Verstoß gegen das Völkerrecht, also „eine offenkundige Verletzung der Charta der Vereinten Nationen“ war, sagt Schröder ja auch ganz offen (im Video ab Minute 2.30), nur interessiert sich kein einziger deutscher Staatsanwalt dafür.
Aber es kommt noch besser. Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages hat am 20. September 2018 ein Gutachten veröffentlicht, in dem festgestellt wurde, dass sogar jeder Abgeordnete, der für einen völkerrechtswidrigen Bundeswehreinsatz gestimmt hat, sich entsprechend strafbar gemacht hat:
„Strafbar machen kann sich nach § 13 Abs. 4 VStGB eine Person, „die tatsächlich in der Lage ist, das politische oder militärische Handeln eines Staates zu kontrollieren oder zu lenken“ – mithin auch Abgeordnete eines Parlaments, das den Auslandseinsatz der Streitkräfte zu mandatieren hat.“
Das stand in dem Gutachten im Zusammenhang mit einer möglichen Beteiligung der Bundeswehr an „Vergeltungsschlägen“ der USA gegen Syrien 2018, aber das ist nicht entscheidend, denn es gilt genauso für jeden anderen völkerrechtswidrigen Angriffskrieg, an dem sich Deutschland beteiligt (oder beteiligt hat) und für den ein Abgeordneter gestimmt hat. Dazu habe ich nach dem Erscheinen des Gutachtens 2018 einen ausführlichen Artikel geschrieben, den Sie hier finden.
Die deutsche Justiz arbeitet auf Anweisung der Regierung
Nun muss man sich fragen, warum Politiker in Deutschland Dinge tun können, auf die laut deutschem Recht eigentlich eine lebenslange Freiheitsstrafe steht. Der Grund ist schnell erklärt: In Deutschland gibt es das Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) und dort den Paragrafen 146. Er lautet:
„Die Beamten der Staatsanwaltschaft haben den dienstlichen Anweisungen ihres Vorgesetzten nachzukommen.“
Und wer der Vorgesetzte des Staatsanwaltes ist, regelt Paragraf 147 GVG: Es sind die jeweiligen Justizminister.
Das bedeutet im Klartext: Der Justizminister entscheidet, wann der Staatsanwalt ermitteln darf und wann nicht. Wenn Politiker Verbrechen begehen, dann darf der Staatsanwalt nicht ermitteln. So einfach ist das in Deutschland und dafür gibt es viele Beispiele. Das berühmteste ist der Fall Barschel. Es ist allgemein bekannt, dass die Politik – also konkret der schleswig-holsteinischen Justizminister – der Lübecker Staatsanwaltschaft untersagt hat, in dem Fall zu ermitteln. Das hat ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss übernommen und natürlich nichts herausgefunden.
So werden politische Skandale in Deutschland immer entschärft. Der Staatsanwalt darf nicht ran, stattdessen sitzen die Politiker in Untersuchungsausschüssen über sich selbst „zu Gericht“, schreiben dann nach ein paar Jahren einen Abschlussbericht und die Sache ist vergessen. Für etwaige Straftaten wird niemand bestraft.
Untersuchungsausschüsse sind also nichts anderes, als eine Show für den dummen Wähler und ein Instrument, um zu verhindern, dass Fehlverhalten von Politikern auch Konsequenzen hat. Selbst beim Celler Loch, als der Verfassungsschutz 1978 ein Loch in ein Gefängnis in Celle gesprengt und das als Terroranschlag der RAF ausgegeben hat, wurde niemand bestraft. Es gab 1986, als das Ganze ans Licht kam, zwar einen Untersuchungsausschuss, der festgestellt hat, wer alles daran beteiligt war (übrigens unter anderem auch der damalige Ministerpräsident Albrecht, also der Vater von Ursula von der Leyen), aber bestraft wurde niemand.
Und es geht auch anders herum: Die Politik kann in Deutschland auch die Anweisung geben, dass die Staatsanwaltschaft gegen jemanden ermittelt, gegen den nichts vorliegt, sie kann den Betreffenden sogar ein halbes Jahr in Untersuchungshaft stecken, ohne ihn einem Richter vorzuführen und dann wieder gehen lassen. Ein Beispiel für einen solchen Fall finden Sie hier.
Europäischer Gerichtshof: Die deutsche Justiz ist nicht unabhängig
All das habe ich mir nicht ausgedacht, das hat der Europäische Gerichtshof hat am 27. Mai 2019 unter den Aktenzeichen C-508/18; C-82/19; C-509/18 entschieden. Von dem Urteil dürften Sie, wenn Sie neu auf dem Anti-Spiegel sind, noch nie gehört haben, denn die Medien haben darüber praktisch nicht beriechet, obwohl der Deutsche Richterbund nach dem Urteil zum wiederholten Male gefordert hat, diese Praxis endlich zu beenden.
Der Trick in Deutschland ist nämlich, dass die Richter laut Gesetz unabhängig sind und die Politik ihnen keine Anweisungen geben darf. Daher wird das über das GVG und die Staatsanwälte geregelt, denn wenn ein Staatsanwalt kein Ermittlungsverfahren eröffnen darf, weil ihm der Justizminister das verbietet, dann kommt ein Verbrechen auch nicht vor einen Richter. So einfach ist das – und so läuft es in Deutschland.
Über das Urteil des Europäischen Gerichtshofs habe ich damals ausführlich berichtet, den Artikel finden Sie hier.
Politische Verfolgung in Deutschland
Kommen wir zurück zu Alina Lipp. Eine deutsche Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Alina, weil sie einen (angeblichen) Angriffskrieg befürwortet. Wenn das ein Grund ist, gegen eine Journalistin zu ermitteln, warum wurde dann eigentlich nie gegen all die Journalisten ermittelt, die für den Jugoslawienkrieg getrommelt haben? Der war ja, laut dem damals verantwortlichen Kanzler Schröder, eindeutig völkerrechtswidrig. Und warum hat kein Staatsanwalt gegen all jene Journalisten ermittelt, die 2003 für den Irakkrieg getrommelt haben? Der war ja auch – vollkommen unbestritten – nicht nur völkerrechtswidrig, sondern basierte auch noch auf Lügen, die praktisch alle deutschen Medien damals verbreitet haben. Oder wurden im Irak etwa Massenvernichtungswaffen gefunden?
Auch daran sieht man wieder, wie willkürlich und ausschließlich politisch motiviert das Verfahren gegen Alina ist. Sie könnte auf Telegram jeden Tag schreiben, dass sie den völkerrechtswidrigen Krieg unterstützt, den Saudi-Arabien im Jemen führt, es würde keinen Staatsanwalt in Deutschland interessieren. Aber wenn es um Russland geht, dann gelten in Deutschland andere Regeln.
Völkerrechtswidrig?
Ich frage mich, woher die Staatsanwaltschaft weiß, dass Russland einen „völkerrechtswidrigen Angriffskrieg“ führt. Hat sie dazu ein Gutachten eingeholt? Das würde ich gerne mal lesen, denn im Völkerrecht gibt es zwei Bestimmungen, die einander widersprechen. Da ist zum Einen die Unverletzbarkeit der Grenzen von Staaten und zum Anderen das Selbstbestimmungsrecht der Völker. Was also tun, wenn die Bevölkerung in einem Teil eines Staates sich von dem Zentralstaat lossagen möchte und sich diese beiden Vorschriften einander widersprechen?
Früher war das eine ungeklärte Frage, weil beide Bestimmungen im Völkerrecht gleichberechtigt waren. Das hat der Westen nach der vom Westen unterstützten Abspaltung des Kosovo von Jugoslawien geändert, indem er sich an den Internationalen Gerichtshof gewandt und um eine Entscheidung zu der Frage gebeten hat. Alle Staaten des Westens haben in ihren Eingaben an den Gerichtshof dafür argumentiert, dass eine Region sich von ihrem Zentralstaat lossagen kann und dass das nicht dem Völkerrecht widerspricht.
Der Gerichtshof ist in seiner Entscheidung dieser Linie gefolgt und hat entschieden, dass es nicht gegen das Völkerrecht verstößt, wenn sich eine Region von ihrem Zentralstaat lossagt, auch wenn das den Gesetzen und der Verfassung des Zentralstaates widerspricht. Damit hatte der Westen sich zwar die Aktion mit dem Kosovo im Nachhinein legalisiert, aber er hat auch die Büchse der Pandora geöffnet, denn nun können sich auch andere Volksgruppen darauf berufen, die sich für unabhängig erklärt haben oder das tun möchten.
Und genau das ist in der Ukraine passiert. Im Mai 2014 gab es auch im Donbass Referenden, was jedoch im Westen wenigen Menschen bekannt ist. Das Ergebnis war, ähnlich wie auf der Krim, eine überwältigende Zustimmung zu eine Vereinigung mit Russland. Daher haben sich die Donbass-Republiken von der Ukraine unabhängig erklärt, was gemäß Kosovo-Urteil des Internationalen Gerichtshofs vollkommen vom Völkerrecht gedeckt ist.
Russland hat deren Unabhängigkeit im Februar 2022 anerkannt, mit ihnen Beistandsabkommen geschlossen, und Russland ist, als die Ukraine den Beschuss des Donbass Ende Februar verstärkt hat, – den Beistandsabkommen entsprechend – den Donbass-Republiken zu Hilfe gekommen. Nach dem vom Westen selbst geschaffenen Präzedenzfall Kosovo handelt Russland vollkommen im Rahmen des Völkerrechts, von einem „völkerrechtswidrigen Angriffskrieg“ kann nicht die Rede sein.
Man kann von mir aus über die Verhältnismäßigkeit der russischen Maßnahmen diskutieren, so weit vorzurücken. Allerdings hätte Russland da sehr gute Argumente, denn solange Kiew absichtlich Wohngebiete im Donbass beschießt, hat Russland das Recht, die Kiewer Kräfte zum Schutz der Zivilisten im Donbass weiter zurückzudrängen. Ich würde auch gerne eine Begründung eines westlichen Völkerrechtlers hören, der erklärt, warum Russlands Vorgehen trotz des Kosovo-Urteils völkerrechtswidrig sein soll, denn wenn westliche Experten Russland das vorwerfen, dann ignorieren sie das Kosovo-Urteil konsequent, dabei ist es der entscheidende Punkt.
Politische Verfolgung in Deutschland
Aber lassen wir diese Juristerei mal weg und fragen uns, was es für die Meinungsfreiheit in Deutschland bedeutet, wenn eine Journalistin keine Meinung mehr vertreten darf, die der Regierungsmeinung widerspricht. Ist es nicht gerade der Job von Journalisten, die Meinung der Regierung und ihr Handeln kritisch zu hinterfragen? Was bedeutet es für Meinungs- und Pressefreiheit in Deutschland, wenn eine von der Regierungslinie abweichende, öffentlich geäußerte Meinung mit drei Jahren Gefängnis bestraft werden kann?
Und sagen Sie jetzt nicht, es wäre ein Aufruf zu Hass und Gewalt, Russlands Vorgehen zu unterstützen. Nach dem Maßstab müssten erst einmal tausende deutsche Journalisten eingesperrt werden, die den Irakkrieg 2003 unterstützt haben, denn in dessen Folge sind eine Million Iraker abgeschlachtet worden.
In einem Rechtsstaat sollten gleiche Regeln für alle gelten, die Regeln sollten nicht nach politischer Sympathie gelten. Aber leider arbeitet die deutsche Justiz nach politischer Sympathie und entscheidet über die Eröffnung von Verfahren nach politischen Grundsätzen, was ja auch nicht verwundern kann, wenn wir uns an $ 146 GVG und das Weisungsrecht der Politik in Person des Justizministers erinnern.
Damit, so deutlich muss ich es sagen, gibt es in Deutschland politische Verfolgung, die von den Strafvollzugsbehörden nach Gusto der Regierung durchgeführt wird. Alina Lipp ist ein weiteres Opfer von politischer Verfolgung in Deutschland, denn sie ist ja nicht die erste, der so etwas passiert.
Die Reaktionen in Russland
Da Alina ihren Telegram-Kanal auf Deutsch und Russisch führt, hat es in Russland einigen Wirbel gemacht, als sie das Schreiben der Staatsanwaltschaft veröffentlicht hat. Die Geschichte kam ausführlich in allen Fernsehnachrichten, denn eine so offenkundig politische Verfolgung im angeblich freien Westen, wie die Öffentlichkeit sie sonst nur von Julian Assange und Edward Snowden kennt, hat in Russland natürlich für viel Aufsehen gesorgt.
Und das ist nicht die ganze Geschichte. Schon Mitte April hat die DKB-Bank Alina das Konto ohne Angaben von Gründen gekündigt. Damit aber nicht genug, denn am 5. Mai, also – so ein Zufall – an dem Tag, an dem das Gericht entschieden hat, 1.600 Euro von Alinas Konto einzuziehen, hat die DKB auch Alinas Vater das Konto gekündigt. Ich habe darüber berichtet, den Artikel finden Sie hier.
Die Geschichte darüber, wie Andersdenkende in Deutschland behandelt werden, dass ihnen Konten einfach so aus politischen Gründen gesperrt werden, dass einfach so Spendengelder, die sie bekommen, beschlagnahmt werden und dass ihnen schließlich sogar bis zu drei Jahre Haft drohen, bloß weil sie eine andere Meinung als die Regierung haben, das hat die Menschen in Russland schockiert.
Meinungsfreiheit in Russland
Darüber, was man in Russland sagen darf, habe ich erst Ende Mai ausführlich berichtet. Und das Überraschende ist, dass man in Russland eigentlich alles sagen darf. Die einzige Ausnahme ist in Russland, dass man über die Vorgänge in der Ukraine nicht wissentlich Unwahrheiten verbreiten darf. Das entscheidende Wort dabei ist wissentlich. Wenn diese Unwahrheiten dann auch noch dazu führen, dass sie andere aufwiegeln und es zu Sach- oder Personenschäden kommt, dann wird man zur Verantwortung gezogen werden und es drohen, je nach Schwere der Schäden, empfindliche Haftstrafen. /
Aber der entscheidende Punkt ist, dass man in Russland wissentlich Falschmeldungen verbreitet haben muss. Wenn es aus Unwissenheit passiert ist, droht keine Strafe.
Gerade für westliche Journalisten war das heikel, denn aus ihren veröffentlichten Artikeln der Vergangenheit kann man erfahren, was sie alles wissen. Sie können sich also nicht darauf berufen, ihre Unwahrheiten aus Unwissenheit veröffentlicht zu haben.
Und entgegen dem, was die westlichen Medien berichten, steht es in Russland nicht unter Strafe, das Wort „Krieg“ um Zusammenhang mit der Ukraine zu benutzen. Die russischen Medien haben das Wording ihrer Regierung übernommen, darin unterscheiden sie sich nicht von deutschen Medien, die bei Afghanistan auch nie das Wort „Krieg“ benutzt, sondern von einem „Bundeswehreinsatz“ berichtet haben. Die deutschen Medien sollten sich mit Kritik an russischen Medien also zurückhalten, denn sie machen exakt das gleiche, was ihre russischen Kollegen.
Damit kommen wir zu der Kernfrage: Wo ist die Meinungsfreiheit größer? In einem Land, in dem einem für seine öffentlich geäußerte Meinung die Bankkonten gesperrt werden und in dem einem für diese öffentlich geäußerten Meinungen bis zu drei Jahre Haft drohen? Oder in einem Land, in dem nur dann eine Haftstrafe droht, wenn man erstens bewusst Unwahrheiten verbreitet hat und zweitens diese Lügen auch noch einen konkreten Schaden angerichtet haben?
Hier gefunden: https://www.anti-spiegel.ru/2022/meinungsfreiheit-deutsche-staatsanwaltschaft-ermittelt-gegen-alina-lipp/
Weiterführende Links im Original-Text