Foto von Toa Heftiba auf Unsplash

Lebenslauf und Impfnebenwirkungen: Wie hält es Karl Lauterbach mit der Wahrheit?

Zuletzt wurde berichtet, der Minister habe seinen Lebenslauf geschönt. Nun gibt es Hinweise, dass er schon früh von Impfschäden gewusst haben könnte.

Von Volker Rekittke, als Gastbeitrag veröffentlicht auf Berliner Zeitung

Wie hält es Karl Lauterbach mit der Wahrheit? Darüber wurde immer wieder im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie oder mit Impfnebenwirkungen diskutiert – und zuletzt auch im Hinblick auf eine Bewerbung an der Universität Tübingen Ende 1995.

Der Verdacht steht im Raum, dass der amtierende Gesundheitsminister zu Beginn seiner Karriere seinen Lebenslauf frisiert hat. Erstmals über Unstimmigkeiten in Lauterbachs Bewerbung berichtet hatte Mitte März die Welt am Sonntag in dem Bericht „Der dunkle Fleck in Lauterbachs Vergangenheit“.

Der Cicero legte Ende März nach: „Neue Vorwürfe gegen Karl Lauterbach – Das potemkinsche Institut“. Wir haben uns daraufhin die Bewerbungsunterlagen von 1995 im Tübinger Universitätsarchiv angeschaut.

Am 4. Dezember 1995 hält Karl Lauterbach einen Vortrag beim Symposium zu „Managed Care“ auf Schloss Hohentübingen. Lauterbach, mit seinem kurz zuvor erworbenen Doctor of Science der Harvard School of Public Health in der Tasche, fällt offensichtlich zwei Tübinger Professoren positiv auf.

Denn obwohl die offizielle Frist bereits abgelaufen war, hätten sie ihn aufgefordert, so Lauterbach seinerzeit im Bewerbungsanschreiben, sich auf die in Tübingen ausgeschriebene Professur Gesundheitssystemforschung zu bewerben. Das tut der 32-jährige Wissenschaftler umgehend: Am 10. Dezember 1995 schickt der „Hochschuldozent Dr. med. Dr. Sc. Karl W. Lauterbach“ ein Bewerbungsschreiben an die Universität Tübingen (das Schreiben liegt dem Verfasser vor). Neben Lauterbach bewerben sich noch 16 weitere Wissenschaftler auf die Stelle.

Kommissarischer Leiter eines Instituts, das es noch gar nicht gab?

An erster Stelle unter „jetzige Positionen“ schreibt Lauterbach: „Kommissarischer Leiter des Instituts für Gesundheitsökonomie, Medizin und Gesellschaft an der Universität zu Köln (Gemeinschaftsinstitut der medizinischen und der wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät; Vergütungsstufe C3, Beginn 1. Dezember 1995)“.

Allerdings berichtete das Deutsche Ärzteblatt am 11. April 1997: „Als erstes interdisziplinäres Institut ist Ende Februar 1997 an der Universität zu Köln das Institut für Gesundheitsökonomie, Medizin und Gesellschaft (IGMG) aus der Taufe gehoben worden.“ Die Anschubfinanzierung übernahm seinerzeit die Gesellschaft zur Förderung der Gesundheitsökonomik Köln e.V. Deren Gründungsmitglieder waren laut Ärzteblatt namhafte Unternehmen der pharmazeutischen Industrie und (Kranken-)Versicherungen, Ärzteverbände sowie der Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft. Weiter heißt es: „Seit Dezember 1996 ist mit der Leitung des Instituts der neu berufene Professor Dr. med. Dr. sc. Karl Wilhelm Lauterbach (34) beauftragt worden.“ Demnach hätte das Institut für Gesundheitsökonomie im Dezember 1995 – zum Zeitpunkt von Lauterbachs Bewerbung in Tübingen – noch gar nicht existiert, sondern wurde erst ein Jahr später gegründet. Und konnte folglich auch nicht von ihm geleitet worden sein, auch nicht „kommissarisch“.

Wann wurde das Institut gegründet und seit wann war Lauterbach Professor in Köln? Wir fragten bei der Uni Köln nach, die es schließlich wissen muss. Die Antwort hat es in sich – und deckt sich mit der Darstellung im Ärzteblatt: „Das Institut wurde mit der formalen Anerkennung des Ministeriums im Dezember 1996 gegründet. Die Eröffnung wurde dann feierlich am 21.2.1997 durchgeführt“, heißt es in der Antwort der Uni-Pressestelle, und weiter: „Herr Prof. Lauterbach hat es ab der formalen Anerkennung geleitet.“ Und Lauterbachs Professur in Köln? Dazu schreibt Elisabeth Hoffmann, Dezernentin Kommunikation & Marketing der Uni Köln: „Im Dezember 1996 wurde er zunächst Professurvertreter. 1997 wurde er auf die C3-Professur Gesundheitsökonomie berufen. 1998 erfolgte im Zuge von Bleibeverhandlungen eine Berufung nach C4.“

Demzufolge hat Karl Lauterbach in seiner Bewerbung an der Universität Tübingen vom 10. Dezember 1995 nicht die Wahrheit gesagt: Nach Auskunft der Universität Köln bekam er nicht im Dezember 1995, sondern erst ein Jahr später, im Dezember 1996, eine Professurvertretung entsprechend der Besoldungsgruppe C3. Auch existierte das Institut für Gesundheitsökonomie, Medizin und Gesellschaft (IGMG) zum Zeitpunkt seiner Tübinger Bewerbung noch nicht, Lauterbach kann demzufolge auch nicht dessen (kommissarischer) Leiter gewesen sein.

„Er hat sich wirklich gut verkauft“

Auf Anfrage lässt der Minister einen Sprecher im Bundesgesundheitsministerium mitteilen: „Prof. Karl Lauterbach war ab Ende 1995 als kommissarischer Leiter mit dem Aufbau des neuen ‚An-Instituts Gesundheitsökonomie, Medizin und Gesellschaft‘ der Universität zu Köln betraut. Bezahlt wurde er dafür entsprechend der Besoldungsgruppe C3. Das Institut wurde 1997 mit seiner Berufung als Professor offiziell eröffnet.“ Lauterbach jedoch, so viel steht fest, schrieb in seiner Tübinger Bewerbung seinerzeit nicht, dass das Kölner Institut erst geplant oder noch in Gründung sei.

Ob die Tübinger Berufungskommission Lauterbach im Wissen darum in die engere Wahl gezogen, ihn im April 1996 zur Probevorlesung nach Tübingen eingeladen und schließlich, im Oktober 1997, auf Platz eins der Berufungsliste gesetzt hätte, wie tatsächlich geschehen? Das bleibt offen. Die mit der Bewerbung im Dezember 1995 von Lauterbach eingereichte Liste von Veröffentlichungen umfasst jedenfalls 20 Titel, von denen zu diesem Zeitpunkt exakt die Hälfte lediglich „geplant“, „in Vorbereitung“, „eingereicht“ oder „im Druck“ war.
Ganz ähnlich sieht es auf einer 1997 aktualisierten Literaturliste aus. Unklar ist, ob tatsächlich alles veröffentlicht wurde: So wurde ein von Lauterbach in der Bewerbung angegebenes Buch, „Ethik und Ökonomie im Gesundheitssystem“, gefördert von der Robert-Bosch-Stiftung in Stuttgart, nach Angaben der Welt am Sonntag nicht fertiggestellt.
„Heute würde man sagen: ‚Zeigen Sie uns doch mal die Bestätigung vom Verlag, dass das angenommen wurde‘“, sagt Prof. Michael Bamberg – allerdings: „Damals wie heute ging man davon aus, dass die Bewerber zur Wahrheit verpflichtet sind.“ Der Ärztliche Direktor des Uniklinikums Tübingen (UKT) erinnert sich noch gut an das Berufungsverfahren – er war seinerzeit Vorsitzender der Berufungskommission für die ausgeschriebene Professur Gesundheitssystemforschung. „Karl Lauterbach hat damals einen guten Eindruck gemacht“, so Bamberg – von allen 17 Bewerbern den besten: „Er hat sich wirklich gut verkauft.“ Zu den aktuellen Recherchen sagt der UKT-Chef: „Wenn die Vorwürfe im Zusammenhang mit dem Institut für Gesundheitsökonomie zutreffen sollten, dann hat er möglicherweise ein Problem.“

In einer gemeinsamen Stellungnahme von Universität und Medizinischer Fakultät Tübingen vom 15. März 2023 heißt es: „In Bewerbungsverfahren war bereits damals und ist immer noch obligatorisch, dass alle Bewerberinnen und Bewerber bei der Vorlage ihrer Unterlagen eine Wahrheitspflicht trifft. Heutzutage müssen Bewerberinnen und Bewerber eine Stellungnahme zur wissenschaftlichen Redlichkeit verpflichtend unterschreiben.“

Lauterbach lässt Herausgabe der Unterlagen aus Köln untersagen

Fakt ist: Karl Lauterbach wurde nach dem positiven Kommissions-Votum aus Tübingen am 5. Januar 1998 vom baden-württembergischen Wissenschaftsministerium auf die C4-Professur an der Medizinischen Fakultät berufen. Lauterbach lehnte jedoch bald darauf den Ruf nach Tübingen ab, wie schon zuvor einen Ruf nach Greifswald. Denn er hatte sich zwischenzeitlich – mit dem Ruf der beiden Unis im Rücken – an seiner bisherigen Universität in Köln beworben, ebenfalls auf eine C4-Professur, und wurde dort genommen. Gern hätte man mehr erfahren. Doch anders als die Tübinger will die Universität zu Köln Lauterbachs Bewerbungsunterlagen nicht offenlegen: „Herr Prof. Lauterbach hat rechtliche Vorbehalte gegen die Herausgabe seiner Daten geltend gemacht“, heißt es von dort am 24. April.

Die Absage Lauterbachs hatte seinerzeit durchaus Folgen für Tübingen, denn auch der zweitplatzierte Bewerber hatte der Uni mitgeteilt, das war im Mai 1998, er habe zwischenzeitlich den Ruf einer anderen deutschen Universität angenommen. Obwohl Lauterbachs Mitbewerber seinerzeit signalisierte, er habe nach wie vor Interesse an der Tübinger Professur, beschlossen Universität und Fakultät, die Pläne für die Einrichtung einer Professur für Gesundheitssystemforschung nicht weiterzuverfolgen, heißt es in der gemeinsamen Stellungnahme vom März 2023 – und zwar „aus strukturellen Gründen“.

Alles eher lässliche Sünden, vielleicht die Hochstapelei eines ehrgeizigen Senkrechtstarters vor vielen Jahren? Eher nicht. Denn der rote Faden zieht sich bis heute durch. Auch beim Thema Corona, das den SPD-Gesundheitsexperten Ende 2021 ins Ministeramt beförderte, scheint es Karl Lauterbach mit der Wahrheit nicht immer so genau zu nehmen.

Von einer „nebenwirkungsfreien Impfung“ hatte Lauterbach am 14. August 2021 auf Twitter geschrieben. Im „Heute Journal“ räumte er am 12. März 2023 ein, dies sei „eine Übertreibung in einem missglückten Tweet“ gewesen, er habe jedoch „sehr sehr häufig zu den Nebenwirkungen der Impfung Stellung genommen“. Das stimmt, doch wie sahen diese Stellungnahmen aus? Noch am 13. Februar 2022 sagte der Bundesgesundheitsminister bei „Anne Will“ (es ging darum, noch mehr Menschen von der Corona-Impfung zu überzeugen): „Die Impfungen sind halt mehr oder weniger nebenwirkungsfrei. Das muss immer wieder gesagt werden.“

Brandbrief von Boris Palmer

Dabei hatte der am 8. Dezember 2021 als Minister vereidigte Lauterbach bereits zwei Tage nach seiner Berufung deutliche Warnungen zum Thema Impfnebenwirkungen aus Tübingen erhalten. Am 10. Dezember 2021 schrieben die Tübinger Pandemiebeauftragte Lisa Federle und Oberbürgermeister Boris Palmer gemeinsam einen Brandbrief an Lauterbach.

Darin gratulierten die beiden auch bundesweit für den „Tübinger Weg“ in der Pandemie bekannten Gesichter dem Minister zu seinem neuen Amt – und konfrontierten ihn dann gleich („Die Pandemie lässt uns allen keine Ruhephase“) mit „einem Anliegen von großer Dringlichkeit“: Obschon die Impfung „ohne Zweifel der beste Weg aus der Pandemie“ sei, hätten sich zuletzt kritische Nachrichten zum Thema Corona-Impfungen gehäuft: „Das statistische Bundesamt berichtet seit KW 40 von einer auffälligen Übersterblichkeit auch jüngerer Jahrgänge, die nicht durch die Todesfälle in Folge einer Erkrankung mit COVID 19 erklärt werden kann. Wir haben beide im engsten Familienkreis Fälle schwerer bis sehr schwerer Nebenwirkungen nach Impfungen erlebt, die nach Auffassung der behandelnden (neurologischen) Ärzte mit hoher Wahrscheinlichkeit auf die kurz zuvor erfolgte Impfung mit mRNA-Impfstoffen zurückzuführen sind.“

Verdachtsfälle nicht als mögliche Impfnebenwirkungen gemeldet

Sie wüssten nicht, so Federle und Palmer weiter, ob das alles Zufall sei. „Wir wissen aber, dass solche Fälle häufig nicht als mögliche Impfnebenwirkungen gemeldet werden.“ Angesichts des bekannten Risikoprofils der Covid-19-Infektion (junge Menschen sind nur gering gefährdet) könne es möglicherweise von Vorteil sein, „dass die jüngsten Altersgruppen nicht mehr mit allen Impfstoffen behandelt werden sollten, wie das ja bei Astra-Zeneca bereits der Fall ist“.

Vom Minister fordern Palmer und Federle, dass „die Bereitstellung aussagekräftiger Daten zur Beseitigung der Zweifel über die Nebenwirkungen der neuartigen Impfstoffe oder eben zur Identifikation bislang unterschätzter Risiken mit Nachdruck vorangetrieben“ wird: „Dies gilt umso mehr, als die bereits intensiv diskutierte Impfpflicht die Verantwortung des Staates für die Sicherheit der eingesetzten Impfstoffe nochmals erheblich ausweitet.“

Die Wochen gehen ins Land und die Booster-Kampagne erreicht ihren Höhepunkt. Am 29. Dezember schreibt Lisa Federle eine SMS an den „lieben Karl“ und fragt, ob der per Mail verschickte Brief angekommen sei: „Wir wissen, dass du viel Stress hast, der Inhalt ist aber sehr wichtig.“ Die Tübinger Ärztin hatte Lauterbach zuvor bei TV-Talkshows kennengelernt, die beiden hatten ihre Handynummern ausgetauscht.

Als von Lauterbach keine Antwort kommt, legt Federle im Januar mit zwei SMS nach: „Weiterhin bekommen wir hier in unserem Umfeld zunehmend mehr Nebenwirkungen nach Boostern mit. Umso wichtiger ist es, dass wir eine Antwort bekommen.“ Und: „Hier rumort es zunehmend.“ Es ist die Zeit der großen Demos gegen die bundesweit diskutierte allgemeine Impfpflicht, in Tübingens Nachbarstadt Reutlingen gehen Woche für Woche Tausende auf die Straße. Am 16. Januar 2022 antwortet Karl Lauterbach schließlich: „Liebe Lisa. Ich habe den Brief nicht gesehen. Wahrscheinlich ist der bei mir im Büro hängen geblieben. Ich bekomme im Moment sehr viel Post. Ich recherchiere.“

Pandemiebeauftragte warnte früh vor Impfschäden

Im Schwäbischen Tagblatt (Tübingen) erscheint am 15. Januar 2022 der Bericht „Über Nebenwirkungen reden“. Darin wird auch die Ärztin Lisa Federle zitiert: „Es gibt deutlich mehr Nebenwirkungen als bei vielen anderen Impfungen.“ Es würden möglicherweise „thromboembolische Ereignisse nach Drittimpfung gehäuft auftreten“, so ihre Beobachtung – wie auch immunologische und neurologische Auffälligkeiten.

Kurz darauf kommt endlich ein Telefonat der Tübinger Pandemiebeauftragten mit dem Bundesgesundheitsminister zustande. Dabei habe sie mit Lauterbach auch über ihre Idee gesprochen, bei den Krankenkassen nachzufragen, sagt Federle danach ihrer Heimatzeitung. Schließlich würden diese mit den Abrechnungen der niedergelassenen Ärzte auch die Diagnoseschlüssel (ICD-Codes) bekommen: „Dann könnten wir immerhin Hinweise bekommen, ob in letzter Zeit ein merklicher Anstieg von Thrombosen, neurologischen oder Herzerkrankungen zu verzeichnen ist.“ Der Minister habe ihr am Telefon versprochen, darüber mit dem Paul-Ehrlich-Institut (PEI) zu sprechen. Doch es geschieht: nichts.

Eben weil nach wie vor unklar ist, wie stark das „Underreporting“ beim Meldesystem des PEI ist (Impfnebenwirkungen müssen dort von Ärzten oder Betroffenen aktiv gemeldet werden), lautet der gesetzliche Auftrag in Paragraf 13 (5) des Infektionsschutzgesetzes: Die Kassenärztlichen Vereinigungen und das Paul-Ehrlich-Institut müssen ihre Daten abgleichen. Dann ließe sich ein eventueller Anstieg etwa bei Myokarditis, immunologischen oder Krebserkrankungen mit Beginn der Impfkampagne zum Jahreswechsel 2020/21 besser feststellen.

Bekannt ist: Laut Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) waren 2021 insgesamt knapp 2,5 Millionen Menschen mit Impfnebenwirkungen in ärztlicher Behandlung. Das entsprach ziemlich exakt einer Analyse im Datenbestand von 70 Betriebskrankenkassen mit 10,9 Millionen Versicherten. „Heftiges Warnsignal bei codierten Impfnebenwirkungen nach Corona-Impfung“, hatte der (kurz darauf gefeuerte) Vorstand der Betriebskrankenkasse ProVita, Andreas Schöfbeck, am 21. Februar 2022 in einem Brief an den Präsidenten des Paul-Ehrlich-Instituts, Prof. Klaus Cichutek, geschrieben. Offen blieb, wie schwer und anhaltend diese Impfnebenwirkungen waren.

Der Autor dieses Textes hat mehrfach bei PEI und Gesundheitsministerium nachgefragt, zuletzt im November 2022. Resultat: Eine angeblich bereits vor Beginn der Impfkampagne geplante Studie, der Abgleich mit den Kassendaten, wurde auch nach zwei Jahren und 189,5 Millionen verabreichten Impfdosen nicht gestartet.

Also folgte eine eigene Anfrage bei der Kassenärztlichen Bundesvereinigung am 4. Januar 2023. Viele Wochen später dann die endgültige Absage von KBV-Pressesprecher Roland Stahl: „Wir werden die Daten nicht rausgeben.“ Vom Bundesgesundheitsminister war zu dem Thema bislang nichts zu hören. Dabei ist das PEI kein unabhängiges Institut, sondern dem Minister unterstellt – und letztlich weisungsgebunden.

Hier gefunden: https://www.berliner-zeitung.de/open-source/lebenslauf-und-impfnebenwirkungen-wie-haelt-es-karl-lauterbach-mit-der-wahrheit-li.341955

Der Autor Volker Rekittke, Jahrgang 1967, ist seit 2005 Redakteur beim Schwäbischen Tagblatt in Tübingen und dort für Uniklinikum/Gesundheit und Universität zuständig.

Das ist ein Beitrag, der im Rahmen unserer Open-Source-Initiative eingereicht wurde. Mit Open Source gibt der Berliner Verlag freien Autorinnen und Autoren sowie jedem Interessierten die Möglichkeit, Texte mit inhaltlicher Relevanz und professionellen Qualitätsstandards anzubieten. Ausgewählte Beiträge werden veröffentlicht und honoriert.

Dieser Beitrag unterliegt der Creative Commons Lizenz (CC BY-NC-ND 4.0). Er darf für nicht kommerzielle Zwecke unter Nennung des Autors und der Berliner Zeitung und unter Ausschluss jeglicher Bearbeitung von der Allgemeinheit frei weiterverwendet werden.