Screenshot Berliner Zeitung

Ich muss jemanden melden oder: der Fall Nancy F.

André Mielke in der Berliner Zeitung am 13.12.2022:
 

„Diese Mitteilung wendet sich an die mit dem Schutz der verfassungsmäßigen Ordnung betrauten Organe. Ich muss jemanden melden. Der Umsturzversuch durch Heinrich XIII. und seine Spießgesellen hat mich sensibilisiert. Ein mit Krone, Zepter und Reichsapfel bewaffneter Hochwohlgeborener hätte beinahe den gütig-gültigen Regenten Frank-Walter I. aus seinem Schloss verjagt. Schauerlicher noch, die Gefahr für die Demokratie scheint mir nicht gebannt. Hoffentlich sehe ich Gespenster. 

Die Rede ist vom Verdachtsfall Nancy F. Die F. ist Juristin, dienstwohnhaft in Berlin. Derzeit geht sie einer befristeten Beschäftigung als Bundesinnenministerin nach. Seitens der Besagten wurden mir Hervorbringungen bekannt, die auf eine diffuse Einstellung zum Rechtsstaat hindeuten. Bereits im März äußerte sie, „Extremisten und Verfassungsfeinde schnell aus dem öffentlichen Dienst entfernen“ zu wollen. Daran ist nichts auszusetzen. Allerdings möchte die F. die Feindentfernung bewerkstelligen, „wenn Tatsachen vorliegen, dass dann derjenige auch beweisen muss, dass es eben nicht so ist, anstelle dass der Staat immer nachweisen muss, sehr kompliziert“.

Derart offenbarte sie sich im März vor dem Bundestag. Das Plenum zeigte keine Reaktion. Womöglich vermochten die Parlamentarier die Syntax der F. nicht zu dekodieren. Im Maischberger-Talk vor einer Woche präzisierte die Verdächtige ihren Plan: Sie hätte „eine gute Idee gefunden“, wolle „einfach das Disziplinarrecht so umstellen“, dass man „mittels eines Verwaltungsaktes jemanden aus dem öffentlichen Dienst entfernt und dann eben auch ihm die Beweislast überlassen muss“.

Derzeit liegt die Beweislast beim Ankläger. Beschuldigte müssen nicht ihre Unschuld belegen. Dieses Prinzip regelt seit der Antike das Verhältnis von Rechtsstaaten zu ihren Bürgern. Es gibt Alternativen, etwa die Wasserprobe bei mutmaßlichen Hexen. Tendenziell dorthin scheint die F. das Verhältnis des Staates zum Staatsdiener wenden zu wollen. Reichsbürger wäre, wer nicht das Gegenteil beweist. Gewiss, dass Oberstudienrat Björn Höcke im Staatsdienst verweilt, sorgt für nachvollziehbare Ministerialfrustration. Die Verfahren sind langwierig. Aber von Vorteil für die Wahrheitsfindung. Andernfalls müssten kritische Beamte präventiv jeden ihrer rechtschaffenen Momente dokumentieren. Als Daseinsvorsorge. Schließlich gerät schnell in den Ruch des Extremismus, wer sich abweichend zu Migration, Klima oder Lungenleiden äußert.
 

Die öffentlich Bedienstete F. dürfte nun von der durch sie selbst unterminierten Unschuldsvermutung profitieren: Selbstredend wird diese Person nur aus dem Amt entfernt, wenn ihr niedrige Bestrebungen handfest nachzuweisen sind. Lieber Gott, lass mich falsch liegen und alles ein Missverständnis sein. Aber ich erfülle hier nur meine Bürgerpflicht. In diesen schweren Stunden ist die Wachsamkeit jedes Demokraten gefordert. Und die F., sie spürt meinen Aufklärungsdruck. Am Sonntag bei Anne Will leugnete sie auf einmal ihre eben noch posaunten Absichten. Das stinkt nach Verdunklungsgefahr. Ließe der Generalbundesanwalt deshalb im Morgengrauen ihre Wohnung stürmen, gern mit Ramme, dann wünsche ich eine Vorabinformation. Exklusiv, versteht sich. Nicht, dass auch zu dieser Hochrisikorazzia die halbe Medienmischpoke eingeladen wird. Der Fall Nancy F. ist meine Story.“

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