Gesundheitsämter können Impfpflicht offenbar nicht kontrollieren

Die Gesundheitsämter sehen sich nicht in der Lage, die Mitte März in Kraft tretende Coronaimpfpflicht für Beschäftigte von Kliniken und Pflegeheimen angemessen zu kontrollieren. Man rechne damit, dass im Schnitt bei fünf bis zehn Prozent der Beschäftigten kein eindeutiger Nachweis oder kein vollständiger Impfschutz vorliege und eine Meldung an das Gesundheitsamt erfolge, sagte Elke Bruns-Philipps vom Bundesverband der Ärzte des öffentlichen Gesundheitsdienstes, der »Rheinischen Post«. »Das ist eine erhebliche Belastung mit der Prüfung jedes Einzelfalls, wie es jetzt vorgesehen ist, die die Gesundheitsämter nicht zeitnah bewältigen können.«

Das von Bundestag und Bundesrat beschlossene Gesetz legt fest, dass Beschäftigte in Einrichtungen mit schutzbedürftigen Menschen wie Pflegeheimen und Kliniken bis 15. März nachweisen müssen, dass sie gegen Corona geimpft oder vor einer Infektion genesen sind – oder ein Attest vorlegen, dass sie nicht geimpft werden können.

Arbeitgeber müssen die Gesundheitsämter informieren, wenn dies nicht geschieht. Diese müssen dann jeden Einzelfall unter die Lupe nehmen. Mehrere Landkreise, bei denen die Gesundheitsämter angesiedelt sind, hatten bereits angekündigt, die geplante Impfpflicht nicht kontrollieren zu können.

»Es ist grundsätzlich ein Verfahren mit erneuter Fristsetzung des Gesundheitsamtes zur Vorlage von Impfdokumenten und einer Anhörung vorgesehen. Das bedeutet, dass es einer Prüfung jedes Einzelfalls bedarf«, erläutert Bruns-Philipps.

Viele Beschäftigte können dank dieser Regel zunächst einmal weiterarbeiten. Das Gesundheitsamt entscheide »über das weitere Vorgehen und die zu ergreifenden Maßnahmen im Rahmen seines Ermessens«, sagte ein Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums »Business Insider«. Und: Bis es eine Entscheidung über ein Betretungs- bzw. Tätigkeitsverbot gebe, »dürfen die betroffenen Mitarbeitenden grundsätzlich weiterbeschäftigt werden«.

Der Vorstand der Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, forderte angesichts dieser Situation: »Die Impfpflicht für medizinisch-pflegerische Berufe darf nicht mit der Brechstange eingeführt werden.« Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) müsse wissen, dass die Versorgung von bis zu 200.000 Pflegebedürftigen und Kranken in Gefahr sei. »Ein Aufschub ist dringend geboten.«

Der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Krankenhausgesellschaft, Gerald Gaß, schlug längere Fristen für die einrichtungsbezogene Impfpflicht vor. Wesentliche Fragen zur Umsetzung seien noch ungeklärt, sagte er der »Rheinischen Post«. Arbeitgeber müssten etwa Rechtssicherheit im Umgang mit Ungeimpften haben, wenn sie diese in letzter Konsequenz auch kündigen können sollen.

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