Eine Justiz der Angst

In der Corona-Krise urteilten die Verwaltungsgerichte fast durchweg im Sinne staatlicher Vorgaben — Gewaltenteilung sieht anders aus. 

Exklusivabdruck aus „Corona-Staat“ von Alexander Christ auf rubikon.news

Art 1 GG: „Der Gesundheitsschutz ist unantastbar.“ Steht so nicht im Grundgesetz? Eigentlich nicht, aber die meisten Richter urteilten in Fragen, die mit den Corona-Maßnahmen der Jahre 2020 bis 2022 zu tun hatten, im Sinne dieses nicht vorhandenen Paragrafen. Zahlreiche Grundrechte wurden für den „höheren“ Zweck ausgehöhlt, ja selbst die Freiheit der Religionsausübung wurde auf dem Altar der Hygiene geopfert. 

Dem Autor war schon vor der Krise bewusst gewesen, dass man von der deutschen Justiz keine Wunder erwarten konnte — was dann geschah, hat ihn jedoch trotzdem noch einmal erschüttert und enttäuscht. Verwaltungsgerichte wiesen die Klagen von Bürgern wegen Grundrechtsverletzungen reihenweise ab. Vielfach schienen sie mechanisch und ohne ernsthafte Abwägung der verschiedenen infrage stehenden Rechtsgüter zu urteilen. Vor allem schienen die Richter von einer zweifachen Angst motiviert zu sein: der Angst vor den gesundheitlichen Risiken einer Virusinfektion und jener vor einem durch allzu aufmüpfige Urteile drohenden Karriereknick. 

Im Grunde kann man in vielen Fällen von politischer Justiz sprechen. Die Richter erklärten einfach alles, was staatlicherseits entschieden wurde, für rechtens. Für uns Bürger ist vor allem eines beängstigend: ein solches Justizsystem.

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