Hinter der Bezahlschranke berichtet die Welt über die (quasi) Impfpflicht in der Pflege. Der Titel des online Artikels lautet „Verkorkstes Gesetz, das nicht mal den Namen Papiertiger verdient“ und in der Printausgabe hatte derselbe Artikel die Überschrift „Impfpflicht in der PFLEGE – wie lange noch?“. Im Kommentarbereich wurde auf diesen Artikel aufmerksam gemacht und ein Leser hat ihn uns auch wirklich zugesandt – herzlichen Dank dafür. Wir wollen diesen Blick hinter die Bezahlschranke hier allen zur Verfügung stellen.
Von Corona Blog
Unbesetzte Stellen, Krankheitsausfälle – die Not ist groß. Verschärft wird sie durch die Vorgabe, die vorerst bis Jahresende gilt.
Nadine Kuhles beschreibt ihren aktuellen Gefühlszustand zum Thema Pflege mit einem Wort: „Fassungslosigkeit“. WELT erreicht die Pflegedienstleiterin des Caritas-Altenpflegezentrums im thüringischen Hildburghausen an einem stressigen Morgen. Es gebe derzeit besonders viele Quarantäneausfälle und einen ungewöhnlich hohen Krankenstand. „Wir müssen uns jeden Tag neu motivieren. Sonst gibt es niemanden, der die alten Menschen versorgt“, so Kuhles. Eine komplette Wohnstation habe man schon geschlossen. Nur so könne man den akuten Personalmangel überhaupt noch auffangen.
Ähnliches berichtet Bernhard Bruns, Geschäftsführer der Arbeitsgemeinschaften der katholischen Altenhilfeeinrichtungen des Landes-Caritasverbandes für Oldenburg in Niedersachsen. „Viele Pflegende sind erschöpft und haben keine körperlichen und emotionalen Ressourcen mehr.“ Die Pflegenot war schon vor Corona groß, die Gründe sind vielschichtig. Zusätzlich belastet die Branche die einrichtungsbezogene Impfpflicht, wie Bruns und Kuhles berichten. Obwohl sie vielerorts nicht umgesetzt wird, wirkt sie sich negativ auf Nachwuchsrekrutierung aus und schafft zusätzlichen Verwaltungsaufwand. Und dann ist da noch die Frage, ob sie verlängert wird. Seit Mitte März müssen Mitarbeiter nachweisen, dass sie doppelt geimpft sind. Falls nicht, können Gesundheitsämter Betretungsverbote oder Bußgelder aussprechen. Würde das die Versorgungssicherheit gefährden, tun sie dies nicht. Altenhilfereferent Bruns berichtet, er wisse nur von zwei Betretungsverboten in Niedersachsen. Auch in Hildburghausen habe das Gesundheitsamt von solchen Maßnahmen bisher abgesehen, sagt Pflegedienstleiterin Kuhles. „Zum Glück – sonst wäre das ganze System zusammengebrochen, und wir hätten den Notstand ausrufen müssen.“ Allerdings: Für Neueinstellungen gilt die Ausnahmeregel nicht. Ohne Impfung also kein Arbeitsvertrag. Man habe mehrere ungeimpfte Bewerber und Schülerpraktikanten abweisen müssen, sagt Kuhles. „Das ist schade – die jungen Leute sind potenzielle Auszubildende.“ Auch das Deutsche Rote Kreuz bewertet die einrichtungsbezogene Impfpflicht als „neues Ausschlusskriterium bei der Besetzung und Neubesetzung von Stellen, das die Bemühungen um zusätzliches Personal konterkariert“.
Ab 1. Oktober gilt zudem nur noch als vollständig immunisiert, wer drei Dosen bekommen hat oder genesen und zweimal geimpft ist. Käme es ab Oktober zu einer Durchsetzung der Impfpflicht, fürchtet das DRK, nicht mehr alle Patienten in seinen Einrichtungen versorgen zu können. Und auch wenn die Pflicht kaum umgesetzt werden sollte, sei es für die Einrichtungen ein Unsicherheitsfaktor, sagt Kuhles. „Das sitzt uns im Nacken.“ Und es bedeutet bürokratischen Aufwand: „Wie schon im Frühling müssen die Einrichtungen den Impfstatus der Mitarbeiter abfragen und den Gesundheitsämtern melden, welcher Mitarbeiter keinen Schutz vorweisen kann“, kritisiert Bruns. „Wir blicken mit großer Sorge auf den Herbst.“ Wenn keine neuen, bedrohlichen Corona-Virusvarianten auftreten, ist Bruns dafür, die einrichtungsbezogene Impfpflicht zum Ende des Jahres auslaufen zu lassen.
Das Bundesgesundheitsministerium antwortet auf eine entsprechende Frage: Im Rahmen der Neufassung des Infektionsschutzgesetzes prüfe man, welche Corona-Maßnahmen künftig notwendig seien: „Dazu gehört auch die Frage nach einer möglichen Verlängerung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht über den 31. Dezember 2022 hinaus.“ Die Unionsfraktion, einst mehrheitlich für die Impfpflicht, ist gegen eine Verlängerung. Weder könne die Bundesregierung angeben, wie sich die Impfpflicht vor Ort auswirke, noch habe sie Zahlen zur Abwanderung aus dem Pflegeberuf, kritisiert der gesundheitspolitische Sprecher Tino Sorge (CDU). „Wenn dieser gefährliche Blindflug weitergeht, spricht alles dafür, die einrichtungsbezogene Impfpflicht am Ende des Jahres nicht zu verlängern.“ Man müsse vulnerable Gruppen in den Einrichtungen mit gezielten Impf- und Testkonzepten schützen. „Diese dürfen allerdings nicht zu mehr Bürokratie und Belastungen für das Pflegepersonal führen.“ Dem stimmt Ates Gürpinar, pflegepolitischer Sprecher der Linksfraktion, zu. Impfungen seien zwar ein wichtiger Baustein für den Kampf gegen Corona – hinzu kämen Hygienevorschriften, Schutzausrüstung, Luftfilter und Tests. Aber: „Eine Fortführung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht zur Eindämmung der Pandemie ist sinnlos.“ Auch die AfD ist für ein Auslaufen. Die Impfpflicht sei „aufgrund des fehlenden Fremd- und Eigenschutzes der Impfung nicht verhältnismäßig“, sagt der gesundheitspolitischer Sprecher, Martin Sichert.
In den Ampel-Fraktionen hält man sich bedeckt. Andrew Ullmann, gesundheitspolitischer Sprecher der FDP, antwortet, ob die Impfpflicht verlängert werde, sei noch Gegenstand von Diskussionen in der Koalition. Die wolle er nicht vorwegnehmen. „Das epidemiologische Geschehen, erhältliche Varianten-Impfstoffe und selbst die aktuelle Variante des Sars-CoV-2 werden wichtige Faktoren in dieser Diskussion sein.“ SPD-Gesundheitsexpertin Heike Baehrens sagt: „Diese Frage werden wir zu gegebener Zeit in der Koalition diskutieren.“ Die Impfung senke das Ansteckungsrisiko und könne schwere Krankheitsverläufe beim Personal verhindern – dies hätten auch Experten im Gesundheitsausschuss berichtet. Bei derselben Anhörung im Februar kritisierten Vertreter von Gesundheitseinrichtungen allerdings auch, ohne eine allgemeine Impfpflicht sei die Pflicht für medizinisches Personal kaum zu vermitteln. In Thüringen liebäugelt die Landesregierung deswegen wieder mit einer allgemeinen Impfpflicht – zunächst ab 60 Jahren. „Ich glaube, ohne eine solche Verbindung wäre die einrichtungsbezogene Impfpflicht auch nicht zu halten“, sagte Landesgesundheitsministerin Heike Werner (Linke) am Wochenende.
Steffen Augsberg, Staatsrechtler an der Universität Gießen und Mitglied im Deutschen Ethikrat, hält davon nichts. Weder das Argument des Fremdschutzes noch der Schutz vor Überlastung des Gesundheitssystems reiche für die einrichtungsbezogene Impfpflicht. Es handele sich um ein „verkorkstes Gesetz, das nicht mal den Namen Papiertiger verdient. Das ist allenfalls ein Papierkaninchen, bloße Symbolpolitik für die eigene Klientel.“ Das Ergebnis sei eine unnötige Verunsicherung der Pflegekräfte. Er hält die einrichtungsbezogene Impfpflicht für „verfassungsrechtlich hoch bedenklich“ – dem Bundesverfassungsgericht, das eine entsprechende Beschwerde zurückwies, wirft er vor, den Fremdschutz überbewertet zu haben. Wenn man sich allerdings den Beschluss des Gerichts ansehe, sei es wahrscheinlich, dass eine Verlängerung beispielsweise bis ins Frühjahr hingenommen würde.
Hier gefunden: https://corona-blog.net/2022/07/27/die-welt-berichtet-hinter-der-bezahlschranke-kritisch-ueber-impfpflicht-in-der-pflege-verfassungsrechtlich-hoch-bedenklich/