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Der Denunziant — Vom rot-grünen Überwachungsstaat gerne gefördert

Am 16.12.2022 hat der Bundestag in Umsetzung einer europäischen Richtlinie das Hinweisgeberschutzgesetz verabschiedet. Es wurden hierbei kurzfristig Änderungen eingefügt, bei welchen der ursprünglich beabsichtigte Zweck des Schutzes von Whistleblowern eher im Hintergrund stehen dürfte. Vielmehr liegt der Verdacht nahe, dass das Denunziantentum im öffentlichen Dienst gefördert werden soll. Dieser Beitrag stellt den wesentlichen Inhalt des Gesetzes sowie der eingefügten Änderungen dar.

Das Fazit des Artikels: 

Die von den Ampelparteien über die Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses noch kurz vor knapp im Hauruck-Verfahren eingefügte Änderung des § 2 Abs. 1 Nr. 10 HinSchG mag von nachvollziehbaren Motiven geleitet gewesen sein. Sie kippt aber das Kind mit dem Bade aus. Sie birgt nämlich die Gefahr übergriffiger Gesinnungsschnüffelei und Denunziantentums. Allein schon diese Gefahr wird Vorfeldwirkungen zeitigen in Form von Zurückhaltung selbst bei zulässigen Meinungsbekundungen. Am besten ist, in Amtsstuben wird nur noch über das Wetter und Fußball geredet. Die Regelung ist nicht Ausdruck einer wehrhaften Demokratie. Sie ist wegen ihrer Folgewirkungen vielmehr geeignet, den demokratischen Diskurs zu schädigen.

Hier den ganzen Beitrag lesen:  https://netzwerkkrista.de/2022/12/23/das-hinweisgeberschutzgesetz-und-was-noch-hinzugefuegt-wurde/

Kommentar von EDDI unter dem Beitrag: 


Déjà-vu, schlechter Traum oder neuer Zeitgeist?
„Das Denunziantentum blühte im nationalsozialistischen Reich. Es war ein Massenphänomen. Ohne Denunziationen – die zahllosen freiwillig erfolgten Anzeigen von missliebigem Verhalten – hätte es der nationalsozialistische Überwachungsstaat niemals vermocht, die ganze Gesellschaft mit seinem Terror zu durchsetzen. Die schwammigen Begriffe im „Heimtückegesetz“ ermöglichen es, nahezu jede kritische Äußerung zu ahnden. „Wer öffentlich gehässige, hetzerische oder von niedriger Gesinnung zeugende Äußerungen über leitende Persönlichkeiten des Staates oder der NSDAP, über ihre Anordnungen oder die von ihnen geschaffenen Einrichtungen macht…“ konnte mit Gefängnis von unbestimmter Dauer bestraft werden, aber auch mit dem Tod. Nach der Kriminalstatistik von 1933 wurden 3.774 Verstöße gegen das Heimtückegesetz geahndet. Nach einer Statistik für 1937 wurden 17.168 Personen wegen Äußerungen denunziert, über 7.000 angeklagt und etwa 3.500 verurteilt – in Friedenszeiten. In den ersten vier Kriegsmonaten 1939 verhängte die deutsche Justiz „lediglich“ 220 Todesurteile, 1941 waren es bereits 1.109 und Ende 1942 stieg die Zahl auf 3.002 an. In den folgenden Jahren wurden keine Statistiken mehr geführt.
Dennoch galt auch zur Zeit des Nationalsozialismus sie Denunziation als unehrenhaft. In einer Vorschrift hieß es: „Anzeigen gegen Beamte dürfen nur dann beachtet werden, wenn der Anzeigende nicht als Nachfolger des zu Entfernenden in Betracht kommt.“ Trotzdem sahen darin viele die Chance des Aufstiegs und die Eroberung des Postens des Denunzierten.“ Aus:

http://www.rothenburg-unterm-hakenkreuz.de/das-denunziantenunwesen-wurde-im-ns-alltag-und-im-krieg-gefoerdert-und-kam-zu-voller-bluete-und-bluehte-auch-danach/