Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht beruht auf groben methodischen Fehlern des Paul-Ehrlich-Instituts

Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts, die einrichtungsbezogene Impfpflicht sei verfassungskonform, beruht auf den Ergebnissen der Sicherheitsanalysen zu den Covid-Impfstoffen durch das Paul-Ehrlich-Institut (PEI), denen zufolge eine Impfung nur im ganz extremen Ausnahmefall tödlich sei. Allerdings verwendet das PEI eine methodisch fehlerhafte Sicherheitsanalyse, welche selbst bei einer extrem hohen Anzahl an impfbedingten Todesfällen noch zu dem Schluss käme, dass eine Impfung nur im ganz extremen Ausnahmefall tödlich sei. Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts beruht demnach auf einer wissenschaftlich nicht validen Risikoabschätzung.

Dies betonen Wissenschaftler, die hinter der Initiative „7Argumente“ stehen.

Da eine genauere Betrachtung der existierenden Daten nahelegt, dass die COVID-Impfungen in Wirklichkeit mit einer für Impfstoffe bisher nie dagewesenen Gefahr für Leib und Leben einhergehen, erscheint eine erneute Prüfung der Verfassungskonformität der einrichtungsbezogenen Impfpflicht unumgänglich.

Das Bundesverfassungsgericht hat die Corona-Impfpflicht für Beschäftigte im Pflege- und Gesundheitsbereich als verfassungskonform bewertet (https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2022/04/rs20220427_1bvr264921.html). Eine der zentralen Säulen des Beschlusses ist die Risikobewertung des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI) zu möglichen Nebenwirkungen der COVID-Impfungen. Denn das Auftreten von schweren Nebenwirkungen würde einen tiefen Eingriff in die Grundrechte der von der Impfpflicht betroffenen Personen darstellen: Der Staat würde in einem solchen Fall diejenigen Personen, die den Beruf nicht aufgeben möchten, dazu zwingen, impfbedingte körperliche Schäden und im Extremfall sogar das eigene Versterben in Kauf zu nehmen, zu Gunsten einer erhofften Verringerung des Infektionsrisikos anderer.

Die Tiefe des Eingriffs in die Grundrechte

Wie problematisch es aus der Perspektive der Grundrechte ist, wenn der Staat durch sein Eingreifen Schaden bei bestimmten Menschen herbeiführt, um dadurch bei anderen Menschen einen Nutzen zu erzeugen, zeigt beispielsweise das Bundesverfassungsgerichtsurteil zur Frage, ob ein von Terroristen als Tatwaffe benutztes Passagierflugzeug abgeschossen werden dürfe. Damals urteilte das Bundesverfassungsgericht, dies sei

„[…] mit dem Grundrecht auf Leben und mit der Menschenwürdegarantie des Grundgesetzes nicht vereinbar, soweit von dem Einsatz der Waffengewalt tatunbeteiligte Menschen an Bord des Luftfahrzeugs betroffen werden. Diese würden dadurch, dass der Staat ihre Tötung als Mittel zur Rettung anderer benutzt, als bloße Objekte behandelt; ihnen werde dadurch der Wert abgesprochen, der dem Menschen um seiner selbst willen zukommt.“ (https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2006/bvg06-011.html)

Die angenommene extreme Seltenheit von impfbedingten Todesfällen

Im Beschluss zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht geht das Bundesverfassungsgericht nun basierend auf den Sicherheitsberichten des PEI zu den COVID-Impfstoffen davon aus, dass „die gemeldeten schwerwiegenden Nebenwirkungen sehr selten“ seien und „eine Impfung [nur] im ganz extremen Ausnahmefall auch tödlich sein kann“ (Rn. 208). Das Bundesverfassungsgericht bemisst dabei den Bewertungen des PEI eine besonders hohe Verlässlichkeit zu, da „das Paul-Ehrlich-Institut als die in Deutschland federführend für Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Entwicklung, Zulassung, Bewertung und Überwachung der Qualität, Wirksamkeit und Sicherheit von Impfstoffen zuständige Bundesbehörde [diesbezüglich] über eine besondere Expertise“ (Rn. 223) verfüge.

Eine genauere methodische Betrachtung der Sicherheitsberichte des PEI lässt aber fundamentale Zweifel aufkommen. Das PEI verwendet zur Überwachung von impfbedingten Todesfällen zwar eine eigentlich etablierte Methode zur Entdeckung von Risikosignalen. Aber diese Methode wird derart unsachgemäß angewendet, dass sich selbst im Falle einer extrem hohen Anzahl an impfbedingten Todesfällen kein Risikosignal zeigen würde. Damit wird die Illusion einer Sicherheit erzeugt, welche in Wirklichkeit womöglich nicht gegeben ist.

(…)

Zusammenfassend lässt sich festhalten: Basierend auf den Sicherheitsanalysen des PEI baut das Bundesverfassungsgericht seinen Beschluss zur Verfassungskonformität der Corona-Impfpflicht für Beschäftigte im Pflege- und Gesundheitsbereich auf der Annahme auf, dass eine COVID-Impfung nur im ganz extremen Ausnahmefall tödlich sein kann. Wie die vorherigen Ausführungen deutlich machen, ist eine solche Annahme aufgrund der fehlerhaften Verwendung von Sicherheitsanalysen und der unklaren Darstellung der Befundlage zur Prüfung der gemeldeten Verdachtstodesfälle wissenschaftlich nicht valide.

Vielmehr legt die existierende Datenlage das Gegenteil nahe: Dass die COVID-Impfungen mit einer für Impfstoffe bisher nie dagewesenen Gefahr für Leib und Leben einhergehen. Der Beschluss zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht des Bundesverfassungsgerichts verliert somit einen seiner zentralen Grundpfeiler. Die Konsequenz wurde von den Richtern in der Randnummer 167 beschrieben:

„Allerdings kann eine zunächst verfassungskonforme Regelung später mit Wirkung für die Zukunft verfassungswidrig werden, wenn ursprüngliche Annahmen des Gesetzgebers nicht mehr tragen.“

Damit erscheint es unbedingt nötig, die folgende fundamentale Frage erneut zu stellen: Darf der Staat diejenigen Personen, die ihren Beruf nicht aufgeben möchten, dazu zwingen, das Risiko des eigenen Versterbens in Kauf zu nehmen, zu Gunsten einer erhofften Verringerung des Infektionsrisikos anderer?

Autoren

Prof. Dr. Jessica Agarwal
Prof. Dr. Lothar Harzheim
Prof. Dr. Martina Hentschel
Prof. Dr. Boris Kotchoubey
Prof. Dr. Klaus Kroy
Prof. Dr. Christof Kuhbandner
Prof. Dr. Klaus Morawetz
Prof. Dr. Gabriele Peters
Prof. Dr. Konrad Reif
Prof. Dr. Matthias Reitzner
Prof. Dr. Lutz Stührenberg
Prof. Dr. Tobias Unruh

Hier den ganzen Beitrag lesen: https://7argumente.de/grobe-fehler-in-pei-sicherheitsanalyse/