Schleswig-Holstein schafft die fünftägige Isolationspflicht für Corona-Infizierte ab. Das Land hat sich mit Bayern, Baden-Württemberg und Hessen darauf geeinigt, die generelle Isolationspflicht für positiv getestete Personen aufzuheben, wie aus einer Mitteilung der Gesundheitsministerien hervorging.
Wer positiv getestet ist, soll stattdessen künftig für fünf Tage eine Maske in Innenräumen tragen müssen. Außerdem gilt in dem Fall ein Betretungsverbot für Besucherinnen und Besucher von medizinischen und pflegerischen Einrichtungen. Auch Beschäftigte in Pflegeeinrichtungen dürfen bei einem positiven Test nicht zur Arbeit kommen.
Medizinisches Personal hingegen, zum Beispiel in Krankenhäusern, kann aber arbeiten, wenn es mit dem Hygienekonzept vereinbar ist. Das kann zum Beispiel heißen, dass positiv getestete Mitarbeitende zur Arbeit kommen können, wenn sie keine Symptome haben und eine FFP2-Maske tragen.
Zugleich gilt immer noch die so genannten Einrichtungsbezogene Impfpflicht. Danach müssen in medizinischen Einrichtungen beschäftigte Mitarbeiter gegen Corona geimpft sein. Wenn die Gesundheitsbehörden dieses Gesetz durchsetzen, dürfen also gesunde, aber nicht geimpfte Mitarbeiter in den Krankenhäusern nicht arbeiten – im Gegensatz zu den geimpften Corona-positiv getesteten Kollegen.
Es ist ein Irrsinn!