Bundesverwaltungsgericht bestätigt COVID-Impfpflicht für Soldaten

Impfchargen, Nebenwirkungen, Todesfälle. Nach einer umfangreichen Beweisaufnahme fällte das Bundesverwaltungsgericht Leipzig am 7. Juli sein lang erwartetes Urteil, zu Lasten der Soldaten.

Vier Tage hat das Bundesverwaltungsgericht Leipzig mit einer umfangreichen Beweisaufnahme und Expertenanhörung verbracht, nun steht das Urteil fest. Am 7. Juli verkündete das Gericht, dass die Corona-Impfung für Bundeswehrsoldaten verpflichtend bleibt. Das Gericht wies damit die Beschwerden zweier Luftwaffenoffiziere gegen die Aufnahme der COVID-19-Impfung in die Liste der Pflichtimpfungen zurück. Wir werden hierzu gesondert berichten. Es sei erwähnt, dass nach Aussage des Gerichts das Bundesverteidigungsministerium vor einer neuen Anordnung einer Auffrischungsimpfung mögliche neue Erkenntnisse zur Impfung prüfen und abwägen solle.

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Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts: https://www.bverwg.de/pm/2022/44