Asyl: Wie die Bundesregierung das Grundgesetz aushebelt

Migranten, die in Griechenland bereits einen Asylantrag gestellt haben, reisen massenhaft nach Deutschland weiter. Bis Ende Juni haben nach Angaben des von Nancy Faeser geführten Bundesinnenministeriums 49.841 in dem südeuropäischen Land anerkannte Flüchtlinge auch hierzulande Asyl beantragt. Sie reisten mit dem Flugzeug ein. Und die Migranten, die fast ausschließlich aus arabischen Ländern kommen, dürfen bleiben. Das berichtet die Welt am Sonntag.

Im Artikel 16a des Grundgesetzes heißt es allerdings, dass sich nicht aufs Asylrecht berufen könne, „wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist“. Dies trifft auf diese Gruppe zu. Dennoch erhalten 88 Prozent auch hier einen Schutzstatus.

Griechenland will Migranten nicht besserstellen als eigene Bürger

Hintergrund: Mehrere Verwaltungsgerichte hatten entschieden, dass man die Menschen nicht zurückschicken dürfe, weil die Unterbringung vor Ort so schlecht sei. Griechenland argumentiert dagegen, dass man die Flüchtlinge nicht besserstellen wolle als die eigenen Bürger.

Nach den Gerichtsurteilen darf Deutschland die Migranten nicht zurückschicken. Die Große Koalition hatte mit Athen über eine politische Lösung gesprochen, konnte sich aber nicht durchsetzen. Griechenland will die Menschen, die fast alle aus Syrien, Afghanistan und dem Irak stammen, nicht zurücknehmen. Die neue Bundesregierung aus SPD, FDP und Grünen hat vor einem Vierteljahr angefangen, Fakten zu schaffen. Die meisten erhalten einen Asylstatus in Deutschland.

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