Amtsanmaßung: Erneute Hausdurchsuchung in einer Arztpraxis

Zur neuerlichen Hausdurchsuchung beim Hamburger Arzt und Vorsitzenden der Ärzte für Aufklärung e.V., Dr. Walter Weber, geben die Anwälte für Aufklärung e.V. die folgende Erklärung ab:

„In der vergangenen Woche wurde Dr. Walter Weber zum zweiten Mal von einer Hausdurchsuchung in seiner Praxis und in seinen Privaträumen heimgesucht. Dabei wurde offenbar der Umstand ausgenutzt, daß ein Durchsuchungsbeschluß eine Wirkungsdauer von sechs Monaten aufweist, vgl. BVerfG, Beschluß vom 27. Mai 1997, Az. 2 BvR 1992/92.

Erst am 8. Juni 2022 hatte die Hamburger Morgenpost darüber berichtet, daß gegen Herrn Dr. Walter Weber wegen des Verdachtes auf Ausstellung falscher Atteste in 47 Fällen Anklage erhoben werden solle, so der Antrag der Hamburger Staatsanwaltschaft.

– Hausdurchsuchungen bei Ärzten aufgrund der Ausstellung falscher Atteste stellen aus Sicht der Anwälte für Aufklärung e.V. einen unzulässigen Eingriff in die ärztliche Berufsfreiheit und in die Beurteilungsfreiheit des Arztes hinsichtlich medizinischer Sachverhalte dar. Nur der behandelnde Arzt alleine kann beurteilen, ob ein gesundheitlich-medizinischer Sachverhalt im Einzelfall die Ausstellung eines Attestes notwendig macht oder nicht. Kein Staatsanwalt, kein Richter kann dies – und daher sind auch ganz grundsätzlich solche einschüchternden Hausdurchsuchungen bei Ärzten vollständig intolerabel und zu verurteilen. Dies ist Amtsanmaßung.

– Der ärztliche Eid auferlegt es dem Arzt alleine, zu entscheiden, welche Behandlungsmethoden oder ärztliche Bestätigungen im Falle eines Patienten notwendig erscheinen und welche nicht.

– Hausdurchsuchungen, die wie im Falle Walter Webers auch zur Beschlagnahme von Patientenakten, die hochsensible Patientendaten beinhalten, geführt haben, sind eines Rechtsstaates nicht würdig und daher zu unterlassen. Die durch solche Hausdurchsuchungen ganz offenbar durch den Staat intendierten Einschüchterungsversuche zeigen Auswüchse eines sich im Land abzeichnenden Meinungsdiktats, das offenbar insbesondere im medizinischen Bereich nur noch eine Einheitsmeinung zulassen und alle abweichenden Auffassungen eliminieren möchte.

Wir verurteilen die neuerliche Polizeiaktion gegen einen der renommiertesten Ärzte und Vorstände der mit uns freundschaftlich verbundenen Ärzte für Aufklärung e.V. hiermit auf das Entschiedenste und fordern Staatsanwaltschaften und Richter unmißverständlich auf, sich künftig nicht mehr in den Dienst eines „Hygienetotalitarismus“ zu stellen.

Die freie Ärzteschaft ist zu schützen. Die Entscheidungen von Ärzten, zum Wohle ihrer Patienten beispielsweise „Maskenbefreiungen“ auszustellen, können und dürfen nicht von Staatsanwaltschaften oder Gerichten überprüft werden, denn die ärztlichen Entscheidungen zielen allein auf den Gesundheitsschutz der Patienten ab.“

Anwälte für Aufklärung e.V., Pressesprecher Rechtsanwalt Dr. Alexander Christ, kontakt@afaev.de