Verfassungshüter in keiner guten Verfassung

Im Rubikon-Exklusivinterview erläutern drei engagierte Anwälte, warum die Mängel des Justizapparats mittlerweile eine Gefahr für die Demokratie darstellen.

Im Justizwesen liegt einiges im Argen. Das spüren mittlerweile selbst jene Bürger, die vor 2020 mit der Justiz kaum in Berührung kamen. Wer zum Beispiel die Corona-Maßnahmen kritisiert und seinen Protest auf der Straße ausdrückt, gewinnt den Eindruck, als gälten die Grundrechte überhaupt nicht mehr. Jedenfalls müssen diese sich hinter einer hypothetischen Infektionsgefahr anstellen und wurden auf unbestimmte Zeit beurlaubt. Für einen Rechtsstaat ein absolutes Unding, wie die Juristen Alexander Christ, Tobias Prösel und Dirk Sattelmaier im Rubikon-Exklusivinterview mit Jens Lehrich ausführen.

Die römische Göttin der Gerechtigkeit Justitia steht bis heute symbolisch für vorurteilsfreies Richten gemäß dem Gleichheitsgrundsatz. Die ikonische Figur einer Frau mit verbundenen Augen, der Waage in der einen, dem Schwert in der anderen Hand, ziert heute noch zahlreiche Gerichtsgebäude. Die Augenbinde steht dafür, dass sie den Sachverhalt ohne wertendes Betrachten des Angeklagten beurteilt, alle Aussagen mit der Waage auf Grundlage des gelten Rechts abwägt und gegebenenfalls mit dem Schwert und der nötigen Härte Gerechtigkeit walten lässt.

In dem — spätestens seit Beginn des Ausnahmezustandes — völlig auf den Kopf gestellten Justizsystem Deutschlands, verkommt die Statue zur reinen Symbolik. Oder, würde man die Figur der Justitia der aktuellen Zeit anpassen, so wäre sie so darzustellen, dass sie ihre Utensilien zweckentfremdet. Justitia säße beispielsweise beim Abendessen im Bundeskanzleramt. Die Augenbinde würde sie sich vom Gesicht streifen und zur Serviette umfunktionieren, das Schwert als Messer für das Steak nutzen und die Schalen ihrer Waage dienten ihr als Teller für die ausgespuckten Olivenkerne. Ihre Finger wären mindestens so klebrig wie die in Demokratien unzulässige Nähe zwischen Judikative und Exekutive.

Das Justizsystem ist schon länger in einer desolaten Verfassung. Nun, im Ausnahmezustand, wird der für jeden Rechtsstaat untragbare Zustand immer sichtbarer.

Jens Lehrich sprach im Rubikon-Exklusivinterview mit drei engagierten Rechtsanwälten. Alexander Christ, Tobias Prösel und Dirk Sattelmaier treten beherzt für die Wiederherstellung elementarster Bürger- und Freiheitsrechte ein. Dabei erleben sie tagtäglich die Verschleißerscheinungen des Justizapparates während ihrer Berufsausübung.

Das zeige sich beispielsweise darin, dass Kritiker der Corona-Maßnahmen in Prozessen nicht nach dem Gleichheitsgrundsatz behandelt, sondern vor der eigentlichen Urteilssprechung mit Vorverurteilungen zu kämpfen haben, die einen fairen Prozess verunmöglichen würden. Auch ließe die praxisferne Ausbildung der Nachwuchsjuristen deutlich zu wünschen übrig, wodurch die Anwälte mit Sorge auf das Justizwesen von Morgen blicken.

Den wohl eklatantesten Defekt des Justizapparats erkennen die drei Juristen bei der Besetzung des obersten Richters in diesem Land. Stefan Habert kann mit Fug und Recht als „befangen“ angesehen werden. Seine tiefen Verbindungen mit der CDU sind unverkennbar. Wenn dieser nun das Amt des Bundesverfassungspräsidenten innehat, ist das ein deutliches Zeichen dafür, dass die Verfassungshüter wahrlich in keiner guten Verfassung sind.

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