Gewerkschaft der Polizei will keine Impfpflicht mehr

Der Berliner Landeschef der GdP sagt: Für eine Impfpflicht gäbe es aus seiner Sicht keine Grundlage – weder für die Polizei, noch für die allgemeine Pflicht.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) nimmt Abstand von ihrer ursprünglichen Forderung nach einer berufsbezogenen Impfpflicht für Polizisten und Ordnungsämter. Diese hatte für Unmut in den eigenen Reihen gesorgt. Die Entwicklung in den letzten Wochen habe inzwischen für Umdenken gesorgt, teilte die Gewerkschaft am Montag mit.

Im November vergangenen Jahres hatte sich die GdP noch für eine solche Impfpflicht ausgesprochen. Ihr damaliges Argument, diese auch für Polizei und Ordnungsämter zu fordern: Die Handlungs- und Einsatzfähigkeit der Polizei könne gefährdet sein. So sei es zum Beispiel nicht möglich gewesen, dringend gebrauchte, aber nicht geimpfte Unterstützungskräfte von außerhalb in Hotels und anderen Einrichtungen unterzubringen. Im November hatte noch die gefährlichere Delta-Variante des Coronavirus vorgeherrscht.

Die Positionen der Gewerkschaft würden immer an die aktuelle Entwicklung und in dem Fall an die momentane wissenschaftliche Einschätzung angepasst, erklärte GdP-Landeschef Norbert Cioma. Die Lage habe sich wesentlich verändert „Die aktuellen Impfstoffe verhindern keine Transmission der omnipräsenten Omikron-Variante.“ Eine sachliche Argumentationsgrundlage für eine Impfpflicht gebe es nicht. Dies gelte auch für eine allgemeine Impfpflicht. Im Herbst könne das wieder ganz anders aussehen. „Wir müssen stetig im Blick haben, welche Varianten ihre Kreise ziehen und welche Impfstoffe entwickelt werden“, so Cioma.

Die berufsbezogene Impfpflicht ab 15. März soll laut Infektionsschutzgesetz zwar nicht für Polizisten gelten, aber für Feuerwehrleute, von denen viele ebenfalls in der GdP organisiert sind. Mit Blick auf die Berliner Feuerwehr gibt sich die GdP hingegen entspannt. Dort wird, wer bis 15. März keine vollständige Impfung nachweisen kann, dem Gesundheitsamt gemeldet. Arbeitsrechtliche Konsequenzen können dann die Folge sein. Beschäftigungsverbot können eine Möglichkeit sein und müssen von den Gesundheitsämtern ausgesprochen werden.

Die Impfquote bei der Feuerwehr liegt nach seinen Worten bei rund 92 Prozent. Bei der Polizei liegt sie bei etwas über 82 Prozent. Hinzu kommen in beiden Behörden Genesene und Beschäftigte, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können.

Hier gefunden: https://www.berliner-zeitung.de/mensch-metropole/gewerkschaft-der-polizei-will-keine-impfpflicht-mehr-fuer-ihre-mitarbeiter-li.214389