Bayern will offenbar Nachweispflicht für Pflege und Medizin aussetzen

Bis 15. März müssen Angestellte im Gesundheitswesen einen Impfnachweis vorlegen. Für Bayern spricht Ministerpräsident Markus Söder nun von einem „Aussetzen des Vollzugs“.

Bayern will die ab Mitte März vorgesehene Impfpflicht für Beschäftigte im Gesundheitswesen vorerst nicht umsetzen. Es werde „großzügigste Übergangsregelungen“ geben, was „de facto zunächst einmal auf ein Aussetzen des Vollzugs hinausläuft“, sagte Ministerpräsident Markus Söder nach einer Sitzung des CSU-Vorstands in München. „Für wie viele Monate wird man dann sehen“, fügte der Parteichef hinzu – jedenfalls zunächst für einige Zeit, „um das Ganze vernünftig zu gestalten.“

Söder begründete das im Detail noch auszuarbeitende bayerische Vorgehen mit Schwierigkeiten der Pflegeeinrichtungen bei der Versorgung mit Personal. Er sei generell für eine Impfpflicht, sagte er. Diese singuläre und auch partielle Lösung sei aber derzeit in der Omikron-Welle keine Hilfe.

Die sogenannte einrichtungsbezogene Impfpflicht, die eigentlich ab dem 15. März greifen soll, ist im Infektionsschutzgesetz festgeschrieben worden. Konkret heißt es dort, dass die Beschäftigten bis zu diesem Termin ihrem Arbeitgeber einen Impf- oder Genesenennachweis vorlegen müssen oder ein Attest, dass sie nicht geimpft werden können. Wird der Nachweis nicht vorgelegt, muss das Gesundheitsamt informiert werden. Das „kann“, wenn trotz anschließender Aufforderung innerhalb einer Frist kein Nachweis vorgelegt wird, ein Betretungs- oder Tätigkeitsverbot für die Klinik oder Pflegeeinrichtung aussprechen.

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