Antrag ans Gesundheitsministerium: Auf welcher Datenbasis werden Maßnahmen verhängt?

Was weiß das Bundesgesundheitsministerium über die tatsächliche Corona-Lage und die umstrittenen Impfungen? Auf welcher wissenschaftlichen Basis werden in der Covid-Politik Entscheidungen getroffen? Diese Fragen stellen sich viele Menschen. Eine Bürgeraktivistin hat nun einen Informationsantrag ans Gesundheitsministerium gestellt.

Dass die der Öffentlichkeit zugängliche Datenbasis, mit der grundrechtseinschränkende Maßnahmen und der Impfzwang gerechtfertigt werden sollen, im Kern jeder Aussagekraft entbehrt, ist mittlerweile allgemein bekannt: Die Hospitalisierungsraten liegen viel zu hoch, weil darin Patienten einfließen, die in den Krankenhäusern nur zufällig positiv auf Covid getestet wurden, bei Todesfällen unterscheidet man bis heute nicht zwischen „an“ und „mit“ Covid Verstorbenen, die behauptete Impfwirksamkeit darf in Anbetracht etlicher Störvariablen bei den „Erhebungen“ als unbelegt bezeichnet werden und die Zahl tatsächlicher Impfnebenwirkungen und -schäden liegt völlig im Dunkeln. Unklar bleibt, ob das deutsche Bundesgesundheitsministerium über mehr Daten verfügt, die den Bürgern unbekannt sind. Über die exakten Grundlagen für politische Entscheidungen wird die Öffentlichkeit nicht informiert.

Die Bürgeraktivistin Marianne Grimmenstein von der „Gemeinwohl-Lobby“ hat einen Antrag auf Informationen zu 15 Fragen an das deutsche Bundesgesundheitsministerium gesandt. Darin fordert sie unter anderem Aufschlüsselungen von Daten zu „Corona-Toten“ sowie Patienten, die wegen oder mit Covid-19 auf Intensiv- und Normalstationen liegen, die genauen wissenschaftlichen Belege zur Effektivität von FFP2-Masken und Daten zur Wirkung (oder Nicht-Wirkung) der Impfung. Auch auf die Nebenwirkungen der Covid-Vakzine wird eingegangen.

Die Beantwortung sollte nach der gesetzlichen Frist bis zum 12. März 2022 erfolgen. 

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