Deerberg GmbH
Velgen 35
29582 Hanstedt
per Mail service@deerberg.de
Münster, 11.2.2022
Guten Tag
Sie haben heute eine bis jetzt zufriedene Kundin dauerhaft verloren, und ich möchte Ihnen auch gerne mitteilen, warum dies so ist.
Die Gründe hierfür sind ein von mir so empfundenes diskriminierendes Verhalten zumindest einer Mitarbeiterin Ihrer Filiale Münster wenn nicht sogar Ihres Unternehmens insgesamt sowie ein wiederholtes despektierliches Missgendern eben dieser Mitarbeiterin, die sich mir als Frau Röwekamp vorstellte.
Was ist geschehen? Am Freitag, 11. Februar, gegen 13 Uhr bin ich von Frau Röwekamp unter ausdrücklichem Hinweis auf das Hausrecht aus Ihrer Filiale Münster verwiesen worden. Als Grund hierfür wurde mir mitgeteilt: „Wir möchten verhindern, das Ungeimpfte das Geschäft betreten.“
Nötig gewesen wäre dies nach den zu der Zeit in NRW gültigen Infektionsschutzbestimmungen nicht gewesen. Sie hätten unter Ausnutzung einer von der Landesregierung NRW am 9. Februar bewusst in die Infektionsschutzverordnung eingearbeitete Lockerungsregelung durchaus die Möglichkeit gehabt, auch nicht Geimpften den Zutritt zu ermöglichen – wenn sie es denn gewollt hätten.
Die Regelungen besagen zwar, dass im Einzelhandel noch die 2G-Regel gilt, aber die bewusst so gelockerten Regelungen besagen auch, dass die Nachweise nicht mehr konsequent überprüft werden müssen, sondern dass eine stichprobenartige Überprüfung ausreicht. Dabei ist nicht einmal geregelt, wie häufig diese Stichprobe sein soll.
Damit wird dem Handel in NRW ein Spielraum ermöglicht, den Sie anscheinend nicht nutzen wollen. Sie möchten mit Verweis auf Ihr Hausrecht weiter „verhindern, dass Ungeimpfte das Geschäft betreten“.
Sie halten damit bewusst und vorsätzlich fest an der Diskriminierung einer ganz bestimmten Personengruppe. Für eine Ausgrenzung dieser Menschen gibt es weder wissenschaftlich fundierte medizinische noch rechtliche Gründe. Dies dürfte Ihnen aus entsprechenden Urteilen in anderen Bundesländern, auch an ihrem Stammsitz in Niedersachsen, hinreichend bekannt sein. Die 2G-Regel ist politische Willkür.
Möchten Sie Ungeimpfte mit Ihrem Hausrecht auch dann an den Zutritt zu ihren Geschäften hindern, nachdem voraussichtlich schon in der kommenden Woche auch NRW – wie angekündigt – die 2G-Regelung im Einzelhandel zurücknimmt?
Ich werde jedenfalls auch weiterhin ungeimpft bleiben. Meine Erinnerung an die „zuvorkommende“ Behandlung einer treuen und den Mitarbeiterinnen in Ihrer Filiale Münster durchaus bekannten Kundin wird dann wiederum mich daran hindern, dass ich Ihr Geschäft betrete. Zudem habe ich es als despektierlich empfunden, dass mich Frau Röwekamp zweimal mit Herr ansprach, obwohl sie sehr wohl meinen vollständigen Namen kennt.
Als Kommunikations- und Marketing-Managerin wundere ich mich sehr über Ihr Geschäftsgebahren. Der stationäre Einzelhandel leidet unter den rigiden Corona-Knebelungen. Selbst Ihre Branchenvertreter – wie Ernstings Family – gehen gerichtlich dagegen vor, weil Kunden wegbleiben, Umsätze wegbrechen, Existenzen auf dem Spiel stehen und die 2G-Regel nicht zu rechtfertigen sind. Die Mitarbeiter*innen in den Filialen sollten froh sein um jeden Kunden, der stationär einkauft und nicht in den Onlinehandel abwandert und damit auch ihre Arbeitsplätze sichern hilft. (Glauben Sie bitte nicht, dass ich jetzt auf Ihr Online-Angebot ausweiche – ganz sicher nicht. In Münster ist Maas vor Ort und hat auch schöne Sachen.)
Gibt es Ihnen nicht zu denken, dass in den Innenstädten ganz viele kleine Läden aufgeben müssen, die auch gerade für Ihre Filialen ein komplementäres und damit verkaufsförderndes Umfeld ergeben? Alarmiert es Sie nicht, dass die Konzerne gestützt werden – wie zuletzt Galeria mit einem Millionenbetrag von der Bundesregierung – und der Mittelstand geopfert wird?
Galeria, die in Münster gleich mit zwei großen Häusern in direkter Nähe zu Ihrer Filiale vertreten ist, hat jedenfalls sofort die Chancen erkannt, welche die Lockerungen in der Infektionsschutzverordnung bietet. Hier gab es an allen Türen einen ungehinderten Zugang. Lediglich ein Schild wies darauf hin, dass die 2G-Regel gilt und man sich das Recht vorhalte, den Nachweis stichprobenartig zu prüfen.
Als Kundin wünsche ich mir nicht, dass Galeria diese Krise überlebt, sondern kleine Geschäfte mit Flair und Kundennähe. Mit Ihrem von mir erlebten Verhalten zweifele ich jedoch daran, dass Sie am Ende zu den Gewinnern zählen werden.
Sollten Sie Rücksprache mit Ihrer Filiale in Münster nehmen wollen, grüßen Sie mir bitte Frau Roes. Bei ihr und einer weiteren Kollegin (Name fehlt gerade, mit langen braunen Haaren) habe ich stets Kundennähe gespürt, mich stets gut beraten und als die Frau respektiert gefühlt, die ich bin. Schade, dass wir uns so schnell nicht wiedersehen – zumindest nicht bei Deerberg.
Mit freundlichen Grüßen
Mara Böhm
Der Inhalt wird in Telegram angezeigt. Hierfür ist die Telegram-Anwendung erforderlich, die für IOS und Android und für Windows Desktop hier heruntergeladen und installiert werden kann:
https://telegram.org