Im nordrhein-westfälischen Einzelhandel muss von diesem Mittwoch (8.2.) an die Zugangsbeschränkung nur für Geimpfte und Genesene (2G) nicht mehr konsequent kontrolliert werden. Stichproben reichen dann aus. Das kündigte Nordrhein-Westfalens Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) am Dienstag in Düsseldorf an.
Gleiches gelte für den Zugang zu Geschäftslokalen von Dienstleistern und Handwerkern. Generell bleibt aber die 2G-Regel in Ladengeschäften und auf Märkten in NRW bestehen. Mehrere andere Bundesländer haben demgegenüber bereits angekündigt, die 2G-Regel zu kippen.
In der ab Mittwoch geltenden aktualisierten Corona-Schutzverordnung gebe es zunächst nur moderate Anpassungen, aber keine wesentlichen Lockerungen, sagte Laumann. Nach der Ministerpräsidentenkonferenz am 16. Februar werde die Infektionslage erneut bewertet.
NRW werde den Weg Richtung Lockerungen gehen, sobald klar sei, dass die Situation in den Krankenhäusern stabil bleibe. Im Moment sei eine Trendwende bei den Neuinfektionszahlen aber noch nicht zu sehen.
In der neuen Schutzverordnung werden Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre Immunisierten gleichgestellt. Bislang galt dies für Kinder und Jugendliche bis einschließlich 15 Jahre.
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