Der Entwurf für ein Impfpflichtgesetz mit dem Titel „Gesetz zur Aufklärung, Beratung und Impfung aller Volljährigen gegen SARS-CoV-2“ ist mittlerweile öffentlich einsehbar – Sie finden ihn unter diesem Link.
Er sieht den Impfzwang ab 1. Oktober für alle Menschen ab 18 mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland vor.
Nachweise über drei Impfungen oder einen gültigen Genesenenstatus müssen dann auf Anforderung den Krankenkassen vorgelegt werden. Schon ab 15. Mai sollen die Krankenkassen alle Erwachsenen persönlich kontaktieren und über Beratungs- und Impfmöglichkeiten informieren.
Alle drei Monate soll die „Wirksamkeit“ des Gesetzes von der Bundesregierung geprüft werden. Der Gesetzentwurf will der Bundesregierung die Möglichkeit einräumen, die Anzahl und Abstände der für einen vollständigen Impfschutz notwendigen Spritzen frei per Verordnung festzulegen. (Seite 18 des Gesetzentwurfes). Dies ist der Persilschein für das Impf-Abo.
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