Tanja Grandmontagne vonnder Initiative #AllesAufDenTisch spricht mit Prof. Dr. Paul Cullen.
Prof. Dr. Paul Cullen ist Facharzt für Laboratoriumsmedizin, Facharzt für Innere Medizin mit Zusatzbezeichnung Infektiologie, Klinischer Chemiker und Außerordentlicher Professor für klinische Chemie.
Prof. Dr. Paul Cullens Kernaussagen:
Das Verhältnis zwischen Arzt und Patient basiert wie kaum ein anderes auf Vertrauen. Der Patient darf und muss davon ausgehen, dass der Arzt stets das tun wird, was seinem Wohl – dem Wohl des Patienten – dient.
Die zwei wichtigsten Prinzipien der hippokratischen Tradition lassen sich in diesen beiden Maximen ausdrücken: „Das Wohl des Patienten ist oberstes Gesetz“ und „Zunächst keinen Schaden anrichten“.
In unserer Zeit, vor allem nach den schrecklichen Erfahrungen des 20. Jahrhunderts, wurden die Prinzipien der körperlichen Unversehrtheit und der informierten Freiwilligkeit zusätzlich kodifiziert. Demnach darf der Arzt eine Behandlung nur nach gründlicher Aufklärung und ausdrücklicher Einwilligung des Patienten vornehmen. Andernfalls handelt es sich um eine Körperverletzung. Diese Regelungen gelten in besonderem Maße bei neuartigen oder gar experimentellen Behandlungen, bei vorbeugenden Behandlungen an gesunden Menschen und bei Behandlungen an besonders schutzbedürftigen Gruppen wie Kindern, älteren Menschen und schwangeren Frauen.
Deshalb darf es eine Impfpflicht gegen Covid-19, ob allgemein oder berufsbezogen, nicht geben. Die bisherigen Erfahrungen mit fehlendem Fremd- und bescheidenem Eigenschutz sowie alarmierende Signale in Bezug auf das Nebenwirkungsprofil machen eine solche Pflicht vollends indiskutabel.