Die Einwilligungserklärung als Freibrief

Selbst wenn es einen begründeten Verdacht gibt, dass die Impfung gegen Covid-19 eine tödliche Nebenwirkung hat, wird der Staatsanwalt nicht ermitteln. Dies zeigt der tragische Fall der 15-jährigen Cheyenne B.

Die Staatsanwaltschaft hat ein Ermittlungsverfahren wegen möglicher Ärztefehler eingestellt. Denn selbst wenn die Impfung ursächlich für den Tod der 15-jährigen Cheyenne sei, so sei doch im Vorfeld die Einwilligungserklärung unterschrieben worden. Aufgrund der Einwilligungserklärung ist der Vorwurf der Körperverletzung vom Tisch, deshalb dürfe die Staatsanwaltschaft nicht mehr ermitteln. Man sei auch kein Untersuchungsausschuss, der es sich zur Aufgabe setzt, alles zu erfahren, was passiert ist. Die Staatsanwaltschaft sei berufen zu ermitteln, wenn es Anhaltspunkte für verfolgbare Straftaten gibt.

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