Der Gesetzentwurf von über 200 Abgeordneten zur Impf- und Boosterpflicht für alle ab 18 beruft sich zur Begründung darauf, dass man durch Impfen andere vor Ansteckung schütze (Bevölkerungsschutz). Doch die zuständige Bundesbehörde RKI hat diese Behauptung unter dem Druck zunehmender Gegenevidenz vor kurzem sehr weitgehend aufgegeben. Die vorher schon wackelige Begründung für eine Impfpflicht ist mit der Neueinschätzung durch das RKI weggefallen.
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