Arbeitsrechtliche Folgen fehlender Covid-Schutzimpfung von Arbeitnehmern in Einrichtungen des Gesundheitswesens

Wenn Arbeitgeber ankündigen, nicht immunisierte Beschäftigte ab dem 16. März 2022 oder gar noch früher ohne Bezüge freizustellen oder zu kündigen, machen sie es sich in vielen Fällen zu leicht. Denn die arbeitsrechtliche Lage ist kompliziert. Das birgt nicht unerhebliche Risiken für sie.

Im KRiStA-Beitrag vom 28. Dezember 2021 (https://netzwerkkrista.de/2021/12/28/weiterarbeit-im-gesundheitssektor-trotz-fehlender-impfung-moeglich-kann-regelung-in-%c2%a7-20a-abs-5-infektionsschutzgesetz-laesst-gesundheitsaemtern-spielraum-pflegekat/) hat das Netzwerk Kritische Richter und Staatsanwälte n.e.V.  unter anderem versucht, eine erste arbeitsrechtliche  Einschätzung zu geben, ob die sogenannte „einrichtungsbezogene Impfpflicht“ in Einrichtungen des Gesundheitssektors bei abhängig Beschäftigten zu Kündigungen führen kann.

Weiter Informationen gibt es hier: https://netzwerkkrista.de/2022/02/04/arbeitsrechtliche-folgen-fehlender-covid-schutzimpfung-von-arbeitnehmern-in-einrichtungen-des-gesundheitswesens/

Das Netzwerk Kritische Richter und Staatsanwälte n.e.V. fasst hier sehr schön zusammen, wie die sich die einrichtungsbezogene Impfpflicht auf arbeitsrechtlicher Ebene auswirkt und das Kündigungen I.ä.  eben nicht so einfach zulässig sind. 

Dabei wird auch auf allgemeine Fragestellungen eingegangen. 

Für alle Betroffenen (Arbeitgeber wie Arbeitnehmer) eine sehr gute Übersicht, auch wenn es manchmal für einen Nicht-Juristen etwas schwerer zu lesen ist. Aber es lohnt sich.