Änderung von § 130 StGB: „Meinungsfreiheit als Säule der Gesellschaft ist weg“

Der Volksverhetzungsparagraf 130 StGB wurde erweitert. Nun gilt auch das „Leugnen von Kriegsverbrechen“ als Volksverhetzung. Offiziell wurden damit Nachbesserungsforderungen der EU-Kommission aus dem Jahr 2008 umgesetzt und es habe nichts mit dem Ukraine-Krieg zu tun.
 
Doch Kritiker monieren, dass das Gesetz nun im Eiltempo und in einem intransparenten Verfahren beschlossen wurde, obwohl die Forderung aus Brüssel schon 14 Jahre alt ist.
 
RT DE hat mit dem österreichischen Autor und Verleger Hannes Hofbauer darüber gesprochen, was er von dieser Änderung des Paragrafen 130 StGB hält und was für gesellschaftliche Folgen sie nach sich ziehen könnte.

Jedes deutsche Gericht könne nun vorgeben, was die Leugnung eines Kriegsverbrechens ist. Damit werde Meinung justiziabel. Meinungsfreiheit als Säule der bürgerlichen Gesellschaft sei damit in der Bundesrepublik weggebrochen.

Immer mehr Menschen hielten sich bereits jetzt bei heiklen Fragen wie Krieg und Frieden, den COVID-19-Maßnahmen und Migration zurück. Bisher habe nur gesellschaftliche Ächtung gedroht, nun könne man auch vor Gericht landen.

Hier gefunden: https://pressefreiheit.rtde.tech/kurzclips/video/152733-hannes-hofbauer-zur-anderung-von/

Mehr zum Thema – Ab jetzt verboten: Leugnen, was nicht bewiesen ist

Russische Medien wie RT DE oder SNAnews (Sputnik) sind in Deutschland auf herkömmlichem Weg nicht abrufbar. Sie werden zensiert, obwohl es in Artikel 5.1 des Deutschen Grundgesetzes heißt: 

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 5 

(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

 

Ich nehme für mich Artikel 5.1 des Grundgesetzes in Anspruch und dokumentiere hier auch Inhalte, die der Zensur unterworfen worden sollen. Ich distanziere mich von Propaganda, aber halte mich an journalistische Grundsätze, dass man immer beide Seiten zu Wort kommen lassen soll. Möge sich jeder ungehindert sein eigenes Urteil bilden.

Ungehinderten Zugang zu de.rt.com und snanews.de erhält man mit einem Browser, der das Tor-Netzwerk nutzt oder eine VPN-Verbindung herstellt.

Der Opera-Browser hat ein browserseitig eingebautes VPN. Die VPN-Verbindung kann in den Einstellungen aktiviert  und in der Browser-Zeile ein- und ausgeschaltet werden. Download unter: opera.com/de

Für das Tor-Netzwerk empfiehlt sich für Android-Geräte (und auch andere Plattformen) der Tor-Browser, der hier heruntergeladen werden kann. 

Der Brave-Bowser kann in der Desktop-Version ebenfalls ein privates Tor-Tab öffnen. Hier Download

Auch nach dem EU-Beschluss, der RT DE das Aussenden von Inhalten innerhalb der EU verbieten soll, gibt es Möglichkeiten, RT DE zu erreichen. Diese finden Sie hier:

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https://apps.apple.com/ru/app/rt-news/id649316948?l=en

Android App:

https://play.google.com/store/apps/details?id=com.rt.mobile.english&hl=en&gl=US

https://cdn.rt.com/app/rtnews.apk


Telegram:

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Websites (können beim Katz- und Mausspiel um Zensur und dem Umgehen dieser wechseln):

https://test.rtde.tech 

https://meinungsfreiheit.rtde.life 

https://pressefreiheit.rtde.tech 

https://gegenzensur.rtde.world 

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